§/Artikel/Anlage Anl. 4 Inkrafttretensdatum




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#3065
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2. Qualitätsklasse A

a) Hobbygartenbau

Für die regelmäßige Anwendung im Hobbygarten darf die empfohlene jährliche Aufbringungsmenge 10 l/m2 nicht überschreiten.

b) Pflanzungen

Für die Anwendung in Pflanzungen zur Befüllung von Pflanzlöchern darf der empfohlene KompostanTeil im Gemisch der Pflanzerde 40 Volumenprozent nicht überschreiten.

c) Landschaftsbau und Landschaftspflege sowie Rekultivierungsschicht auf Deponien

Es ist in der Kennzeichnung zusätzlich der Hinweis anzubringen, dass die nachfolgenden Anwendungsempfehlungen ausschließlich für Flächen gelten, die nicht für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen.

Für die Herstellung einer Rekultivierungsschicht im Rahmen dieser Anwendungsbereiche ist eine Aufbringungsmengenempfehlung von maximal 400 t TM/ha innerhalb von zehn Jahren aufzunehmen. Weiters ist ein Hinweis anzubringen, dass auch durch Kompostanwendung zur Pflege dieser Schicht die Maximalmenge von 400 t TM/ha innerhalb von zehn Jahren nicht überschritten werden darf und nach diesen zehn Jahren Kompost nur mehr zur Pflege der Rekultivierungsschicht aufgebracht werden darf (zB „Im Rahmen der Herstellung einer Rekultivierungsschicht dürfen innerhalb von zehn Jahren nicht mehr als 400 t TM pro ha aufgebracht werden. Im Anschluss an diese zehn Jahre darf Kompost nur mehr zur Pflege der Rekultivierungsschicht aufgebracht werden.“).

Für die Pflege einer vegetationsfähigen Oberbodenschicht im Rahmen dieser Anwendungsbereiche muss in der Kennzeichnung eine Aufbringungsmengenempfehlung von maximal 40 t TM/ha innerhalb von drei Jahren aufgenommen werden.



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