III. Anwendungsbeschränkungen




Download 203 Kb.
bet7/9
Sana04.04.2017
Hajmi203 Kb.
#3065
1   2   3   4   5   6   7   8   9
III. Anwendungsbeschränkungen:

Ist ein Anwendungsfall auf Grund einer Beschränkung bereits ausgeschlossen, so ist ein weiteres Anführen dieses Anwendungsfalles in der Kennzeichnung nicht mehr erforderlich. Wenn die nachfolgenden Bedingungen zutreffen, so hat die Kennzeichnung folgende Angaben zu enthalten:

1. Qualitätsklasse B:

„Qualitätsklasse B: nicht geeignet für die Anwendung in der Landwirtschaft (im Ackerbau, auf Grünland einschließlich Schipisten, im Feldgemüsebau, im Weinbau, im Hopfenbau, im Obstbau, im Gartenbau, im Hobbygartenbau, für Christbaumkulturen sowie für Pflanzungen)“;

2. Elektrische Leitfähigkeit über 3 mS/cm:

„Elektrische Leitfähigkeit über 3 mS/cm, daher nicht empfohlen für salzempfindliche Kulturen und für Hobbygartenbau“;

3. Größtkorn (Siebung) > 40 mm:

„Ausschließlich geeignet für die Anwendung als Biofiltermaterial“;

4. Summe der Ballaststoffe > 2 mm überschreiten 0,5% der Trockenmasse:

„Mehr als 0,5% TM Ballaststoffe > 2 mm, daher nicht geeignet für die Anwendung in der Landwirtschaft (einschließlich Hobbygartenbau)“;

5. Summe der Ballaststoffe > 2 mm überschreiten 1% der Trockenmasse:

„Ausschließlich geeignet für die Anwendung als Biofiltermaterial“;

6. Kunststoffe > 2 mm überschreiten 0,2% der Trockenmasse:

„Mehr als 0,2% TM an Kunststoffen > 2 mm, daher nicht geeignet für die Anwendung in der Landwirtschaft (einschließlich Hobbygartenbau)“;

7. Kunststoffe > 2 mm überschreiten 0,4% der Trockenmasse:

„Ausschließlich geeignet für die Anwendung als Biofiltermaterial“;

8. Kunststoffe > 20 mm überschreiten 0,02% der Trockenmasse:

„Mehr als 0,02% TM an Kunststoffen > 20 mm, daher nicht geeignet für die Anwendung in der Landwirtschaft (einschließlich Hobbygartenbau)“;

9. Kunststoffe > 20 mm überschreiten 0,04% der Trockenmasse:

„Ausschließlich geeignet für die Anwendung als Biofiltermaterial“;

10. Metalle als Ballaststoffe überschreiten 0,2% der Trockenmasse:

„Mehr als 0,2% TM an Metallresten, daher nicht geeignet für die Anwendung in der Landwirtschaft (einschließlich Hobbygartenbau)“;

11. Glasanteile überschreiten 0,2% der Trockenmasse:

„Mehr als 0,2% TM an Glasresten, daher nicht geeignet für die Anwendung im Ackerbau, auf Grünland (einschließlich Schipisten), im Feldgemüsebau, im Weinbau, im Obstbau, im Gartenbau, im Hobbygartenbau sowie für Pflanzungen“;

12. Die Anforderungen des Wachstumstests mit Kresse werden nicht erfüllt (In-Verkehr-Bringen nur unverpackt zulässig):

„Auf Grund des Wachstumstests nicht empfohlen im Hobbygartenbau, für Pflanzungen und als Mischkomponente zur Erdenherstellung“;

13. Die seuchenhygienischen Anforderungen gemäß Anlage 2 für die Anwendungsfälle Sportstätten und Freizeitanlagen einschließlich Kinderspielplätzen werden nicht eingehalten:

„Nicht geeignet für die Pflegedüngung von Sportstätten und Freizeitanlagen einschließlich Kinderspielplätzen“;

14. Die seuchenhygienischen Anforderungen gemäß Anlage 2 für die Anwendungsbereiche Landwirtschaft, Landschaftsbau und Landschaftspflege sowie Rekultivierungsschicht auf Deponien werden nicht eingehalten (Nachweis von Salmonella sp. in 50 g Probe):

„Nicht geeignet für die Aufbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, zur Rekultivierung und Pflegedüngung im Landschaftsbau und auf Deponien“;

15. Die keimfähigen Samen und Pflanzenteile überschreiten drei Pflanzen/Liter (In-Verkehr-Bringen nur unverpackt zulässig):

„Enthält mehr als 3 austriebsfähige Samen oder Pflanzenteile pro Liter, daher nicht empfohlen für Gartenbau und Hobbygartenbau“.





Download 203 Kb.
1   2   3   4   5   6   7   8   9




Download 203 Kb.