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Hilfsmittel“, die für Menschen mit Behinderung interessant sein können (Letzte Bearbeitung: 16. 07. 2021) Datum
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bet | 1/17 | Sana | 27.07.2021 | Hajmi | 99 Kb. | | #16169 |
Liste von allgemeinen Gerichtsentscheidungen zum Thema „Hilfsmittel“,
die für Menschen mit Behinderung interessant sein können
(Letzte Bearbeitung: 16.07.2021)
Datum
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Gericht und Aktenzeichen
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Kernaussage bzw. Stichworte zum Inhalt*
Für die Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden!
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Aufnahme der Entscheidung in diese Liste
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27.11.2020
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LSG Berlin-Brandenburg,
Az.: L 1 KR 156/18
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Wetterschutzverdeck für Elektromobil auf Kosten der Krankenkasse
Die Verpflichtung der Krankenkasse, eine Person zum Ausgleich ihrer Behinderung mit Hilfsmitteln zu versorgen, schließt auch Zubehörteile mit ein, ohne die das Hilfsmittel nicht oder nicht zweckentsprechend benutzt werden kann.
Im konkreten Fall ging es um ein Wetterschutzverdeck für ein Elektromobil, das erforderlich ist, um auch bei schlechtem Wetter Besorgungen zu erledigen.
(Gegen das Urteil wurde Berufung vor dem Bundessozialgericht eingelegt.)
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16.07.2021
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26.05.2020
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BSG in Kassel,
Az.: B 1 KR 9/18
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Bei Genehmigungsfiktion nur noch Anspruch auf Kostenerstattung bis zum Erhalt eines (Ablehnungs-)Bescheides
Wenn die Krankenkasse die Frist versäumt hat, einen Leistungsantrag zu genehmigen bzw. abzulehnen (drei Wochen bzw. fünf Wochen, wenn ein Gutachten eingeholt werden muss), muss die Krankenkasse die Kosten nur noch dann übernehmen, wenn sich die versicherte Person die beantragte Leistung im Zeitraum zwischen Fristablauf und Erhalt eines Bescheides selber beschafft hat.
Wenn die versicherte Person kein Geld hat, um sich die Leistung (rechtzeitig) selber zu beschaffen, hat sie im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung keinen Anspruch mehr darauf, dass die Krankenkasse die strittige Leistung als Sachleistung gewährt.
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26.06.2020
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13.05.2020
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Bayerisches LSG,
Az.: L 5 KR 642/19
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Ein Antrag kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, um den Eintritt der Genehmigungsfiktion zu verhindern
Ein Ablehnungsbescheid, der damit begründet wird, dass die Entscheidungsfrist wegen fehlender Unterlagen nicht eingehalten werden kann und dass zu gegebener Zeit erneut über den Antrag entschieden wird, ist wegen Verletzung der Amtsermittlungspflicht rechtswidrig.
Der*die Antragsteller*in kann sich die beantragte Leistung nach Ablauf von drei bzw. fünf Wochen selber beschaffen und hat einen Anspruch auf Kostenerstattung.
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07.07.2020
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08.10.2019
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SG Nürnberg,
Az.: S 3 KR 16/19
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Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel
Bei einem Hilfsmittel, das einem unmittelbaren Behinderungsausgleich dient, gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts. Deshalb kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist. Die Kosten des Hilfsmittels sind nur dann entscheidungsrelevant, wenn zwei tatsächlich gleichwertige, aber unterschiedlich teure Hilfsmittel zur Wahl stehen.
Im konkreten Fall ging es um ein künstliches Kniegelenk.
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04.03.2021
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25.09.2019
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LSG für das Saarland,
Az.: L 2 KR 49/18
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Genehmigungsfiktion für Hilfsmittel mit Doppelfunktion
Die Genehmigungsfiktion gilt nach dem Urteil des BSG vom 15.03.2018 nur noch für Hilfsmittel, die der Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung dienen (und nicht mehr für Hilfsmittel, die eine Behinderung ausgleichen). Sie gilt aber weiterhin für Hilfsmittel, die beide Funktionen erfüllen.
Im konkreten Fall ging es um die Bewilligung von Flaschen mit Flüssigsauerstoff, die im Vergleich mit einem Sauerstoffkonzentrator leichter zu transportieren sind.
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28.02.2021
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17.09.2019
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LSG Niedersachsen-Bremen, Az.: L 16 KR 182/18
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