• Reparatur- und Wartungskosten von Hilfsmitteln
  • Kostenübernahme für Hilfsmittel ist nicht von Festbeträgen begrenzt
  • Erneuter Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds nach § 40 SGB XI
  • Feststellungen zur Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln und Maß­nahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
  • Krankenkassen müssen Hilfsmittelversorgung nicht ausschreiben




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    Krankenkassen müssen Hilfsmittelversorgung nicht ausschreiben
    Krankenkassen müssen keine europaweiten Ausschreibungen durchführen, sondern können mit einer Vielzahl von Leistungs­erbringern Verträge schließen.

    04.03.2014

    10.03.2010

    BSG in Kassel,
    Az.: B 3 KR 1/09 R


    Reparatur- und Wartungskosten von Hilfsmitteln

    Die gesetzlichen Krankenkassen müssen notwendige Wartungskosten für Hilfsmittel auch dann bezahlen, wenn die zuständige Krankenkasse das Hilfsmittel nicht bewilligt hat, aber hätte bewilligen müssen.



    04.03.2014

    17.12.2009

    BSG in Kassel,
    Az.: B 3 KR 20/08 R


    Kostenübernahme für Hilfsmittel ist nicht von Festbeträgen begrenzt

    Ziel einer Hilfsmittelversorgung ist der möglichst weitgehende Ausgleich des Funktionsdefizits, und zwar unter Berücksich­tigung des aktuellen Stands des medizinischen und tech­ni­schen Fortschritts. Der für ein Hilfsmittel festge­setzte Fest­betrag begrenzt die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht.



    04.03.2014
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    09.12.2009

    LSG Nordrhein-Westfalen,
    Az.: L 10 P 60/09


    Erneuter Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds nach § 40 SGB XI

    Ein erneuter Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds nach § 40 SGB XI ist dann zu gewähren, wenn zwischen den beiden Maßnahmen eine Ver­schlechterung des gesundheitlichen Zustands eingetreten ist.

    Der Zuschuss muss auch dann erneut gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt der Durchführung der ersten Maßnahme die zweite Maßnahme zwar bereits in ähnlicher Form empfohlen wurde, aber die behinderte Person es nicht für erforderlich hielt, diese durchführen zu lassen.


    04.03.2014

    12.08.2009

    BSG in Kassel,
    Az.: B 3 P 4/08 R


    Feststellungen zur Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln und Maß­nahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds



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