Krankenkassen müssen Hilfsmittelversorgung nicht ausschreiben
Krankenkassen müssen keine europaweiten Ausschreibungen durchführen, sondern können mit einer Vielzahl von Leistungserbringern Verträge schließen.
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04.03.2014
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10.03.2010
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BSG in Kassel,
Az.: B 3 KR 1/09 R
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Reparatur- und Wartungskosten von Hilfsmitteln
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen notwendige Wartungskosten für Hilfsmittel auch dann bezahlen, wenn die zuständige Krankenkasse das Hilfsmittel nicht bewilligt hat, aber hätte bewilligen müssen.
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04.03.2014
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17.12.2009
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BSG in Kassel,
Az.: B 3 KR 20/08 R
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Kostenübernahme für Hilfsmittel ist nicht von Festbeträgen begrenzt
Ziel einer Hilfsmittelversorgung ist der möglichst weitgehende Ausgleich des Funktionsdefizits, und zwar unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts. Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht.
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04.03.2014
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09.12.2009
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LSG Nordrhein-Westfalen,
Az.: L 10 P 60/09
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Erneuter Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds nach § 40 SGB XI
Ein erneuter Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds nach § 40 SGB XI ist dann zu gewähren, wenn zwischen den beiden Maßnahmen eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands eingetreten ist.
Der Zuschuss muss auch dann erneut gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt der Durchführung der ersten Maßnahme die zweite Maßnahme zwar bereits in ähnlicher Form empfohlen wurde, aber die behinderte Person es nicht für erforderlich hielt, diese durchführen zu lassen.
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04.03.2014
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12.08.2009
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BSG in Kassel,
Az.: B 3 P 4/08 R
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Feststellungen zur Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
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