12.01.2000
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LG Erfurt,
Az.: 1 HK O 201/99
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Freie Wahl der Leistungserbringer für die Hilfsmittelversorgung
Eine Krankenkasse darf ihren Versicherten die Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel nicht mit der Begründung verweigern, dass ein anderer Anbieter zu günstigeren Preisen liefere. Demzufolge hat der/die Versicherte die freie Entscheidung darüber, von welchem Sanitätshaus o. ä. er/sie beliefert werden will; die Krankenkasse darf ihre Mitglieder auch nicht unter dem Vorwand abgeschlossener Lieferverträge auf eine bestimmte Firma verweisen.
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04.03.2014
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