• ACHTUNG – geänderte Rechtsprechung seit 26.05.2020: Krankenkasse muss nur noch Kosten erstatten, der Erhalt eines Bescheides hebt die Genehmigungsfiktion auf
  • Definition von Hilfsmitteln zur Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung




    Download 99 Kb.
    bet4/17
    Sana27.07.2021
    Hajmi99 Kb.
    #16169
    1   2   3   4   5   6   7   8   9   ...   17
    Definition von Hilfsmitteln zur Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung

    Damit ein Hilfsmittel bei fehlender Reaktion der Krankenkasse nach einer bestimmten Frist als genehmigt gilt, ist es nach den Urteilen des Bundes­sozialgerichts vom 15.03.2018 (s. u.) notwendig, dass es sich um ein Hilfs­mittel zur Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung (und nicht um ein Hilfsmittel zum Ausgleich oder der Vorbeugung einer Behinderung) handelt.

    Um ein Hilfsmittel zur Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung bzw. zur Krankenbehandlung selber handelt es sich immer dann, wenn mit dem Hilfsmittel positiv auf eine Krankheit eingewirkt werden soll. Dabei kann eine Krankenbehandlung auch darin bestehen, einen Therapieerfolg herbei zu führen bzw. zu sichern, eine Verschlimmerung der Krankheit bzw. Behinde­rung zu verhindern, oder Beschwerden zu lindern.


    17.01.2019

    15.03.2018

    BSG in Kassel,

    Az.: B 3 KR 4/16 R

    / B 3 KR 18/17 R

    / B 3 KR 12/17 R




    ACHTUNG – geänderte Rechtsprechung seit 26.05.2020:
    Krankenkasse muss nur noch Kosten erstatten, der Erhalt eines Bescheides hebt die Genehmigungsfiktion auf




    Download 99 Kb.
    1   2   3   4   5   6   7   8   9   ...   17




    Download 99 Kb.

    Bosh sahifa
    Aloqalar

        Bosh sahifa



    Definition von Hilfsmitteln zur Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung

    Download 99 Kb.