Bußgeldern oder einer Strafanzeige




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Sana29.12.2020
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Bußgeldern oder einer Strafanzeige führen.


Wie entsorge ich Asbest?
Asbesthaltige Abfälle sind nicht verwertbar. Sie dürfen weder in Bauschuttrecyclinganlagen noch Bauschuttdeponien zugeführt werden. Die im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zu entsorgenden asbesthaltigen Materialien sind immer „Zwangsabfälle“, d.h. eine Veräußerung oder Wiederverwendung, wie z.B. das häufig praktizierte Abdecken von Holzstößen, das Abdichten von kleinen Hütten etc. ist nicht zulässig. Die im Landkreis Konstanz anfallenden asbesthaltigen Abfälle müssen somit über einen dafür zugelassenen Betrieb/anerkannte Fachfirma auf einer hierfür geeigneten Deponie entsorgt werden. Da asbesthaltige Abfälle grundsätzlich weder geschüttet noch geworfen werden dürfen, müssen diese so angeliefert werden, dass diese ordnungsgemäß abgeladen und angenommen werden können.

Bei einer vorgesehenen Selbstanlieferung sind aufgrund des Gefahrenpotenzials nach TRGS 519 spezielle Kriterien zu beachten, u.a.:



  • beim Umgang mit Asbest geeignete Staubschutzmaske und Einwegschutzanzug tragen

  • asbesthaltiges Material vor dem Einpacken mit ausreichend entspanntem Wasser (Spüliwasser) befeuchten

  • staubdichte Verpackung des asbesthaltigen Materials und der Schutzkleidung in BigBags

  • unbedingtes Vermeiden von Brechen oder anderen Beschädigungen

  • ggf. Entsorgung durch Fachfirma

  • Eine Entsorgung bzw. Eigenanlieferung von asbesthaltigen Abfällen auf der Deponie Konstanz ist nicht möglich, da dort die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen seit Mitte Juli 2009 nicht mehr vorliegen.

  • Mehrere private Entsorgungsfirmen im Landkreis besitzen Genehmigungen für die Annahme von asbesthaltigen Abfällen. Derzeit sind dies die Fa. Hämmerle Recycling GmbH Konstanz, die Fa. F. Riester GmbH Radolfzell und die Fa. ALBA GmbH in Singen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich an unser Amt.



Für Fragen steht Ihnen das Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht, Landratsamt Konstanz, Frau Reiner (Telefon 07531/800-1252) oder Herr Kainz (Telefon 07531/800-1281) gerne zur Verfügung.

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