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Typ V §/Artikel/Anlage
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bet | 1/15 | Sana | 31.07.2021 | Hajmi | 202.56 Kb. | | #16402 |
Bundesrecht konsolidiert
Kurztitel
Kompostverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 292/2001
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 3
Inkrafttretensdatum
01.09.2001
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Anlage 3
Kompostuntersuchung, externe Güteüberwachung, behördliche Kontrolle, Qualitätssicherungssystem, Rückstellproben
Teil 1
Externe Güteüberwachung
Zur Sicherstellung der erforderlichen Qualität und der ordnungsgemäßen Deklaration und Kennzeichnung hat der Hersteller eine befugte Fachperson oder Fachanstalt mit der Durchführung der regelmäßigen externen Güteüberwachung zu beauftragen. Die externe Güteüberwachung hat auch für Kompost, der abgepackt werden soll, aus einer Beurteilungsmenge vor dem Abpacken zu erfolgen.
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