• Kompostuntersuchung, externe Güteüberwachung, behördliche Kontrolle, Qualitätssicherungssystem, Rückstellproben Teil 1 Externe Güteüberwachung
  • Typ V §/Artikel/Anlage




    Download 202.56 Kb.
    bet1/15
    Sana31.07.2021
    Hajmi202.56 Kb.
    #16402
      1   2   3   4   5   6   7   8   9   ...   15

    Bundesrecht konsolidiert

    Kurztitel

    Kompostverordnung



    Kundmachungsorgan

    BGBl. II Nr. 292/2001



    Typ

    V

    §/Artikel/Anlage

    Anl. 3

    Inkrafttretensdatum

    01.09.2001



    Index

    83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz



    Text

    Anlage 3

    Kompostuntersuchung, externe Güteüberwachung, behördliche Kontrolle, Qualitätssicherungssystem, Rückstellproben

    Teil 1

    Externe Güteüberwachung

    Zur Sicherstellung der erforderlichen Qualität und der ordnungsgemäßen Deklaration und Kennzeichnung hat der Hersteller eine befugte Fachperson oder Fachanstalt mit der Durchführung der regelmäßigen externen Güteüberwachung zu beauftragen. Die externe Güteüberwachung hat auch für Kompost, der abgepackt werden soll, aus einer Beurteilungsmenge vor dem Abpacken zu erfolgen.





    Download 202.56 Kb.
      1   2   3   4   5   6   7   8   9   ...   15




    Download 202.56 Kb.