Liebe Bürger, Hobbygärtner und Naturfreunde




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Sana31.07.2021
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Liebe Bürger, Hobbygärtner und Naturfreunde

Wir alle lieben unsere heimische Natur, ihre Flora und Fauna, sie ist die Garantie für unsere Gesundheit, Wohlbefinden und nicht zu vergessen eine tragende Säule für den erfolgreichen Tourismus im Berchtesgadener Land.

Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie auf eine Verordnung des Abfallwirtschaftsamtes des LRA BGL und des BayNatSchG hinweisen, nach denen es nicht erlaubt ist, organische Ablagerungen wild zu kompostieren. Ganz besonders gilt dies im Bereich von kartierten Biotopen, welche in ihrem natürlichen Zustand nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden dürfen. Dies gilt übrigens auch, wenn sich die Fläche auf Ihrem eigenen Grundstück befindet.

Warum ist das so?

Durch die Ablagerung von organischen Abfällen und Grünschnitt kommt es zu einer Zersetzung und Vergärung, dies führt zu einem unnatürlichen und unkontrollierten Nährstoffeintrag in den Boden bzw. in das Grundwasser.

Die Folge ist eine schnelle Verbreitung von invasiven Arten wie Staudenknöterich und Springkraut.

Diese Pflanzen benötigen lockere unverdichtete Böden (man kann sie leicht ausreißen) mit hohem und schnell verfügbarem Nährstoffgehalt, idealerweise wilde Komposthaufen. Sie wachsen so schnell, dass heimische Blühpflanzen, die meist magere Böden brauchen, keine Chance haben und immer mehr verdrängt werden. Mit ihnen verschwindet ebenso die davon abhängige Insektenwelt.

Springkraut ist übrigens für Honigbienen völlig wertlos, da sie nicht in die Blüte schlüpfen können.

Achten sie mal bei Ihrem nächsten Spaziergang darauf, wo sich diese Pflanzen ansiedeln und sie werden feststellen, dass es meistens immer ähnliche Stellen sind. Stellen Sie sich vor, wie unsere Natur in ein paar Jahren aussieht, wenn alle Wegränder nur noch mit zwei Arten gesäumt sind.

Wilde Grünschnittablagerungen befinden sich sehr oft auch an Hanglagen und Böschungen.

Gerade hier kann es durch die lockere Aufschüttung bei starken Regenfällen, wie wir sie leider in Zukunft zu erwarten haben, zur Abschwemmung in tiefere Lagen oder gar Bäche kommen. Die Folge ist ein unkontrollierter und erschwerter Hochwasserabfluss durch die ganzen Pflanzenreste, die von allen Seiten eingeschwemmt werden.

Selbstverständlich dürfen Sie Ihre organischen Abfälle selbst kompostieren und das ist auch ausdrücklich erwünscht, aber dazu beachten Sie bitte ein paar Regeln. Sie brauchen einen entsprechend großen Platz, der sich nicht direkt an einem Fließgewässer, einer Quelle oder Biotop befindet (s.Abfallzeitung BGL), es sollte Ihr eigenes Grundstück sein und kompostiert werden darf nur auf dem Grundstück, auf dem die pflanzlichen Abfälle angefallen sind.

Ansonsten dürfen Sie Ihren gesamten Grünschnitt gerne kostenlos beim entsprechenden gemeindeeigenen Häckselplatz entsorgen. Wenden Sie sich bei Fragen an das Amt für Abfallwirtschaft oder die untere Naturschutzbehörde beim LRA.

Tragen Sie durch eigenverantwortliches Handeln zum Wohl aller und unserer geschätzten Natur bei!



Vielen Dank!

Ihr Michael Stahl - Naturschutzwächter für das LRA - BGL
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