Die Juden und ihr Versuch des Tempelbaues und die von Gott über sie verhängten Strafen




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8. Widerlegung der Anhänger des Arius aus den Schriften des großen Eustathius und des Athanasius
Indessen hatten die vorhin genannten Bischöfe diesem Glaubensbekenntnisse nur äußerlich, nicht mit innerer Überzeugung zugestimmt. Das beweisen sowohl ihre späteren Umtriebe gegen die Verteidiger des wahren Glaubens wie auch die von diesen gegen sie gerichteten Schriften.
Der berühmte Bischof Eustathius von Antiochien, den ich schon oben1 erwähnte, schreibt da, wo er diese Geschichte erzählt, ihre gotteslästerliche Lehre widerlegt und die Stelle aus den Sprichwörtern erklärt, die da lautet: „Der Herr schuf mich als Erstling seiner Wege zu seinen Werken2, folgendes über sie:
„Ich komme nach diesem Punkt nunmehr auch auf die Konzilsverhandlungen. Was geschah nun? Nachdem aus diesem Anlaß eine sehr große Synode in Nizäa sich versammelte und wenigstens zweihundertsiebzig an der Zahl sich dort zusammenfanden — die genaue Zahl vermag ich nämlich bei der großen Menge der Männer nicht anzugeben, zumal ich auch keineswegs mit besonderem Eifer darnach geforscht habe —, da wurde, als man nach dem richtigen Ausdruck des Glaubens suchte, als klare und bündige Bezeugung desselben das von Eusebius verfaßte gotteslästerliche Bekenntnis vorgelegt. Als dieses aber öffentlich verlesen wurde, bereitete es sofort durch seine Verkehrtheit den Zuhörern unermeßlichen Schmerz, seinem Urheber aber unauslöschliche Schande. Da also das Treiben der Partei des Eusebius vollständig aufgedeckt und das glaubensfeindliche Bekenntnis vor aller Augen zerrissen war, bestimmten einige auf Verabredung hin, angeblich um des Friedens willen, alle, die sonst sehr gut zu reden gewohnt waren, zum Schweigen. Die arianisch Gesinnten aber traten aus Furcht, von einer so großen Versammlung und Synode ausgeschlossen zu werden, eilends vor, verwarfen und verdammten die verurteilte Lehre und unterzeichneten eigenhändig die gemeinsamen Beschlüsse. Nachdem sie aber auf den bischöflichen Stühlen durch alle möglichen Umtriebe sich behauptet haben, während sie doch eigentlich hätten Buße tun sollen, so predigen sie jetzt wieder bald im geheimen, bald auch offen die verworfenen Lehren, wobei sie verschiedene hinterlistige Kniffe gebrauchen. Weil sie das von ihnen gepflanzte Unkraut dauernd erhalten möchten, hegen sie Furcht vor den Einsichtigen, meiden die Aufseher und bekämpfen so die Verkündiger der wahren Lehre. Indessen glauben wir nicht, daß gottlose Menschen auf solche Weise die Gottheit je besiegen werden. Denn wenn sie auch wieder zu Kräften kommen, so werden sie doch wieder bezwungen werden, nach den Worten des erhabenen Propheten Isaias1.“
Soweit der große Eustathius. Sein Kampfgenosse, der Verteidiger der Wahrheit, Athanasius, der dem berühmten Alexander auf dem bischöflichen Stuhle gefolgt war, berichtet in seinem Briefe an die Afrikaner2 unter anderem auch folgendes:
„Da die Bischöfe, die zusammengekommen waren, beabsichtigten, die von den Arianern neu erfundenen gottlosen Formeln zu beseitigen, nämlich jenes „aus nicht Seiendem“, und die Behauptung, der Sohn sei ein Geschöpf und Werk, und „es gab eine Zeit, wo er nicht war“, sowie daß er wandelbarer Natur sei, dafür aber die allgemein anerkannten Ausdrücke der Heiligen Schrift aufzustellen, nämlich daß der Sohn seiner Natur nach der Eingeborne aus Gott sei, das Wort, die Macht und die einzige Weisheit des Vaters3, daß er wahrer Gott sei, wie Johannes sagt4, und wie Paulus schreibt, der Abglanz der Herrlichkeit und das Ebenbild des Wesens des Vaters5: da sagten die Eusebianer, ganz beherrscht von ihrem falschen Glauben: „Laßt uns dem zustimmen; denn auch wir sind ja aus Gott; denn es ist nur ein Gott, aus dem Alles ist6”, und „das Alte ist vergangen, sieh, alles ist neu geworden, alles aber ist aus Gott7“. Sie erwogen ferner auch, was im Hirten geschrieben steht: „Vor allem glaube, daß ein Gott ist, der alles geschaffen und geordnet und aus dem Nichtsein in das Dasein gesetzt hat1.“ Allein die Bischöfe durchschauten ihre Arglist und ihr gottloses Ränkespiel und erklärten den Ausdruck „aus Gott“ noch genauer und schrieben dafür, daß der Sohn aus dem Wesen Gottes sei, damit so von den Geschöpfen, weil sie nicht aus sich selbst und nicht ohne äußere Ursache sind, sondern einen Anfang des Seins haben, gesagt werde, sie seien „aus Gott“, dagegen einzig und allein vom Sohne als besondere Eigentümlichkeit gelehrt werde, er sei „aus dem Wesen des Vaters“. Hierin besteht nämlich der ausschließliche Vorzug des eingebornen und wahrhaften Wortes des Vaters. Dieses war also der Grund, weshalb man schrieb „aus dem Wesen“.
Als dann die Bischöfe jene, die anscheinend nur wenige waren, neuerdings fragten, ob sie den Sohn nicht als ein Geschöpf, sondern als die Kraft und einzige Weisheit des Vaters2, als sein ewiges, in allem getreues Abbild3 und als wahren Gott4 anerkennten, da bemerkte man, wie die Eusebianer einander zuwinkten und zu verstehen gaben: „Auch dieses paßt noch auf uns; denn auch wir werden Gottes Bild und Abglanz genannt5, auch von uns heißt es: „Immerdar werden wir, die wir leben . . .6”, und es gibt gar viele Kräfte. „Es zog aus“, so steht geschrieben, „die ganze Kraft Gottes aus dem Lande Ägypten7.“ Die Raupe und die Heuschrecke werden eine große Kraft genannt8, und wieder heißt es: „Der Herr der Kräfte ist mit uns, unser Retter ist der Gott Jakobs9.“ Aber auch das können wir sagen, daß wir Gottes Angehörige sind, zwar nicht schlechthin, sondern insofern als er uns sogar Brüder genannt hat10. Wenn man ferner den Sohn als wahren Gott bezeichnet, so bringt uns auch das nicht in Verlegenheit; denn er ist ein wahrer gewordener Gott.“
So dachten die Arianer in ihrem verkehrten Sinn. Aber auch hier durchschauten die Bischöfe ihre List und sammelten aus der Schrift Ausdrücke und Stellen wie „Abglanz“, „Quelle und Fluß“ und „Ebenbild seines Wesens11”, ferner: „In deinem Lichte werden wir das Licht schauen12” und: „Ich und der Vater sind eins13”, und schrieben endlich noch deutlicher und kurz, der Sohn sei dem Vater gleichwesentlich; denn alle die eben genannten Ausdrücke haben diese Bedeutung.
Auch ihr Murren darüber, daß die Bezeichnungen (der Bischöfe) nicht in der Hl. Schrift enthalten seien, wird durch sie selbst als grundlos erwiesen. Denn nachdem sie selbst von nicht schriftgemäßen Ausdrücken einen schlechten Gebrauch gemacht haben — die Formeln: „aus Nichtseiendem“ und „es war eine Zeit, wo er nicht war“, finden sich ja auch nicht in der Schrift —, klagen sie jetzt darüber, daß sie durch nicht der Schrift entnommene, aber gut erdachte Ausdrücke verurteilt worden sind. Sie selbst haben nämlich ihre Ausdrücke sozusagen auf dem Misthaufen gefunden und jedenfalls von der Erde genommen; die Bischöfe aber haben ihre Bezeichnungen nicht für sich selbst erfunden, sondern was sie bei den Vätern bezeugt fanden, das haben sie niedergeschrieben. Denn schon in alter Zeit, vor ungefähr hundertdreißig Jahren, haben Bischöfe sowohl in dem großen Rom als auch in unserer Stadt diejenigen des Irrtums beschuldigt, welche behaupteten, daß der Sohn ein Geschöpf und dem Vater nicht gleichwesentlich sei1. Das wußte auch Eusebius, der Bischof von Cäsarea, der zuerst der arianischen Häresie zugetan war, später aber die Beschlüsse der nizänischen Synode unterzeichnete. Er richtete auch an die Seinigen ein Schreiben, worin er versichert, daß er auch unter den Alten einige gelehrte und berühmte Bischöfe und Schriftsteller kenne, die von der Gottheit des Vaters und Sohnes den Ausdruck „gleichwesentlich“ gebraucht hätten.“
Die arianisch Gesinnten verheimlichten also ihre geistige Krankheit aus Furcht vor der großen Zahl der Bischöfe und stimmten den Beschlüssen bei, zogen sich aber dadurch jenen Tadel zu, den der Gott des Weltalls durch den Propheten auch über sie ausspricht: „Dieses Volk ehrt mich nur mit den Lippen, sein Herz aber ist weit von mir2.“ Theonas jedoch und Sekundus wollten dieses nicht tun und wurden daher von allen einstimmig ausgeschlossen, weil sie die Gotteslästerungen des Arius der evangelischen Lehre vorgezogen hätten. Darauf traten die Bischöfe nochmals zu einer Sitzung zusammen und erließen noch zwanzig Dekrete über die kirchliche Verwaltung.


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