Wiederaufnahme der Getreidelieferungen an die Kirchen




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9. Verhandlungen über Melitius aus Ägypten, von dem die schismatischen Melitianer stammen, die sich bis heute erhalten haben. Synodalschreiben über ihn
Nicht lange vor Ausbruch der arianischen Wirren war Melitius zur bischöflichen Würde erhoben, dann aber, auf mehreren Gesetzwidrigkeiten3 betroffen, durch den heiligmäßigen Bischof Petrus von Alexandrien, der später die Krone des Martertums erlangte, wieder abgesetzt worden. Indessen gab er sich mit dem Absetzungsurteil nicht zufrieden, sondern brachte die Thebais und die angrenzenden Teile von Ägypten vollständig in Aufruhr und Verwirrung, indem er dem Vorrang des Bischofs Alexander von Alexandrien seine eigene angemaßte Herrschaft entgegenstellte. Daher schrieben die Bischöfe an die Kirche von Alexandrien, was sie in bezug auf diese Neuerung beschlossen hatten, nämlich folgendes :

Synodalschreiben
Der durch die Gnade Gottes heiligen und großen Kirche von Alexandrien und den geliebten Brüdern in Ägypten, Libyen und der Pentapolis entbieten die in Nizäa versammelten und die große und heilige Synode feiernden Bischöfe Gruß im Herrn.
Nachdem uns die Gnade Gottes und der Ruf unseres gottgeliebtesten Kaisers Konstantin aus den verschiedenen Provinzen und Städten zur großen und heiligen Synode in Nizäa zusammengeführt hat, erschien es notwendig, im Namen der ganzen heiligen Synode auch an Euch einen Bericht zu senden damit Ihr sehen könnt, was in Vorschlag gebracht und Untersuchung gezogen und was für gut befunden und beschlossen wurde. Zuerst nun ward in Gegenwart unseres gottgeliebtesten Kaisers Konstantin eine Untersuchung gepflogen in Betreff der unseligen Lehre des Arius und einstimmig beschlossen, seine gottlose Lehre und die sakrilegischen Aussprüche und Behauptungen, mit denen er den Sohn Gottes lästerte, zu verwerfen, da er nämlich behauptete, daß der Sohn Gottes aus nichts sei und daß er nicht gewesen, bevor er gezeugt wurde, daß es eine Zeit gegeben, wo er nicht war, und daß er, der Sohn Gottes, vermöge seiner Willensfreiheit der Schlechtigkeit wie der Tugend fähig gewesen sei. Alle diese Behauptungen belegte die heilige Synode mit dem Anathem, indem sie eine so gottlose Lehre, solchen Unsinn und so gotteslästerliche Aussprüche nicht einmal anzuhören vermochte. Welches Urteil aber schließlich über Arius selbst gefällt wurde, das habt Ihr entweder schon gehört oder werdet es bald vernehmen; wir wollen das hier übergehen, damit wir nicht den Schein erregen, als wollten wir einem Menschen, der für seine Verirrungen bereits die verdiente Strafe empfangen, noch Spott und Hohn zufügen. So sehr aber hatte seine Ketzerei schon um sich gegriffen, daß auch Theonas von Marmarika und Sekundus von Ptolemais mit in das Verderben hineingezogen wurden. Denn auch diese hat dasselbe Schicksal ereilt wie jenen.
Nachdem also die Gnade Gottes Ägypten von dieser verkehrten und gotteslästerlichen Lehre und von den Menschen, die es gewagt hatten, Zwiespalt unter dem früher so friedlichen Volke zu erregen, befreit hatte, erübrigte noch die Verhandlung über das verwegene Vorgehen des Melitius und der von ihm Geweihten. Was die Synode nun in dieser Angelegenheit bestimmt hat, das wollen wir Euch, geliebte Brüder, kund und zu wissen machen. Es wurde, da die Synode zu einer gar großen Milde geneigt war — denn nach strengem Recht hätte er gar keine Nachsicht verdient —, es wurde also beschlossen, daß Melitius in seiner Stadt bleiben dürfe, aber keinerlei Befugnis haben solle, weder zu wählen noch zu weihen noch auch auf dem Lande oder in irgendeiner Stadt in dieser Absicht zu verweilen, daß er vielmehr von seiner Würde nur den Titel behalten solle. Die von ihm bestellten Kleriker aber sollen durch eine heiligere Handauflegung bestätigt und unter folgenden Bedingungen zur Kirchengemeinschaft zugelassen werden: Daß sie nämlich zwar die heiligen Handlungen verrichten dürfen, jedoch in jeder Diözese und Kirche den zweiten Rang einnehmen sollen nach allen denjenigen, die in Unterordnung unter unseren hochverehrten Amtsgenossen Alexander befunden werden und früher geweiht worden sind, so daß ihnen also keine Vollmacht zusteht, (bei Wahlen zu kirchlichen Ämtern) die ihnen gefälligen Personen zu wählen oder in Vorschlag zu bringen oder überhaupt etwas zu tun ohne Genehmigung des Bischofs der katholischen und apostolischen Kirche, der dem Alexander untergeordnet ist. Diejenigen aber, die mit Hilfe der göttlichen Gnade und um Euerer Gebete willen in keinem Schisma befunden werden, sondern untadelig in der katholischen und apostolischen Kirche geblieben sind, diese sollen das Recht haben, zu den geistlichen Ämtern die Würdigen zu wählen und vorzuschlagen und überhaupt alles zu tun, was ihnen nach den kirchlichen Gesetzen und Vorschriften zusteht. Wenn aber einer von denen, welche immer in der Kirchengemeinschaft geblieben sind, mit Tod abgehen sollte, dann mögen die nun Aufgenommenen an ihre Stelle treten, vorausgesetzt, daß sie würdig erscheinen und das Volk sie wählt und der Bischof der katholischen Kirche von Alexandrien seine Zustimmung und Bestätigung hierzu gewährt. Dieses wurde nun allen anderen zugestanden; hinsichtlich der Person des Melitius wurde jedoch keineswegs das gleiche für gut befunden, und zwar mit Rücksicht auf seine frühere Verletzung der kirchlichen Ordnung und wegen seiner Neigung zu voreiligen und unüberlegten Handlungen, damit keinerlei selbständige Befugnis einem Manne verliehen würde, der wieder dieselben Unordnungen hervorrufen könnte. —
Wir verkünden Euch aber auch noch eine frohe Botschaft bezüglich der Einigung in der Feier unseres hochheiligen Osterfestes, daß nämlich auf Eure Gebete hin auch diese Angelegenheit glücklich geordnet wurde, und zwar in der Weise, daß alle morgenländischen Brüder, die früher mit den Römern und Euch und allen denen, welche von Anfang an die Osterfeier genau beobachteten, nicht übereinstimmten, von jetzt an es mit Euch begehen werden. Freut Euch daher über dieses glückliche Ergebnis der Verhandlungen und über den gemeinsamen Frieden und die allseitige Eintracht und die Ausrottung jeglicher Häresie und nehmet mit noch größerer Verehrung und mit noch innigerer Liebe unseren Amtsgenossen, Eueren Bischof Alexander, auf, der uns mit seiner Gegenwart erfreut und in seinem hohen Alter sich noch so großen Mühen unterzogen hat, um Euere Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Betet aber auch für uns alle, damit das, was wir für gut gehalten und beschlossen haben, auch dauernden Bestand habe durch unsern Herrn Jesus Christus, dasjenige, was, wie wir glauben, zustande gekommen ist nach dem Willen Gottes des Vaters im Heiligen Geiste, dem Ehre sei von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.“
Auf diese Weise suchte also jene heilige Versammlung der Bischöfe das Melitianische Übel zu heilen. Gleichwohl haben sich noch bis auf den heutigen Tag Spuren jener geistigen Krankheit erhalten. Es gibt nämlich in jenen Gegenden einige Mönchsverbindungen, welche sich nicht an die gesunde Lehre halten und in ihrer Lebensweise gewissen eitlen Gebräuchen huldigen und so an den Torheiten der Samaritaner und Juden teilnehmen1.
Es richtete aber der große Kaiser auch ein Schreiben an die Bischöfe, welche zur Synode nicht hatten kommen können, worin er sie von den Verhandlungen in Kenntnis setzt. Ich halte es für zweckdienlich, auch dieses Schreiben in mein Werk aufzunehmen, da es die fromme Gesinnung des Verfassers deutlich erkennen läßt.


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