Wie reagieren Sie und die Stadtverwaltung auf solche Mails beziehungsweise schriftliche Beschwerden?
Hagn: Wir weisen bei den Mails, die wir nicht als Widerspruch werten, darauf hin, dass ein ausführlich begründeter Widerspruch eingelegt werden muss, um die Bestandskraft des Bescheids zu vermeiden. Für die Beschwerden haben wir natürlich Verständnis, verweisen jedoch auch auf die Situation in Tegernsee und darauf, dass wir akuten Handlungsbedarf haben.
Formularbeginn
https://tegernseerstimme.de/hagn-wieviele-sich-beschweren-ist-unerheblich/
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JKeitel • vor 9 Stunden
Typisch für die Kommunalpolitiker - Ignoranz.
Andreas Obermüller • vor 9 Stunden
Die Steuerschuld nach neuer Berechnung beträgt nach der Angabe im Text 1104 Euro, das sind 20% (=neuer Steuersatz) von 5520 Euro.
Die bisherige Steuerschuld von 450 Euro fällt in der Stufe 2500,01 bis 5000,00 Euro an.
Zutreffend wäre jedoch bereits bisher bei 5520 Euro die Stufe von 5000,01 bis 10000,00 Euro Jahresmiete gewesen und die Steuerschuld wäre 900 Euro anstatt 450 Euro jährlich gewesen. Bisher wurde also eine zu niedrige Nettokaltmiete angesetzt und Herr Stangl hat jahrelang 450 Euro zu wenig Steuern bezahlt. Deshalb betrachtet Herr Stangl nun die Erhöhung als unverhältnismäßig. Das ist eine klassische Verdrehung der Tatsachen.
Der freundliche Tegernseer Zweitwohnungsbesitzer hat natürlich medial eine ganz andere Seite:
Im Merkur ist zu lesen, daß er nach dem Rücktritt seines Vorgängers als F.D.P.-Kreisvorsitzender versucht habe, „ein bisschen vernünftiger, seriöser, nicht mit ganz so großer Klappe“ zu agieren.
"Gerade zu den Dachauer Problem-Themen wie Wohnen, Verkehr und Klinikum werde die FDP Kandidaten mit ausgewiesener Expertise aufbieten."
Wie will jemand ein Problem lösen, wenn er selbst Teil des Problems ist?
1-Teg • vor 8 Stunden
Die Stadt Tegernsee macht hier sehr viel richtig.
Wer viel verdient und eine Zweitwohnung hier hat, sollte demenstprechend auch mehr Steuern zahlen.
Die normalen "Einheimischen" werden doch eh immer weniger, mans chaue sich mal die Mitpreise an...
Schorsch • vor 8 Stunden
Meiner Einschätzung nach trifft die Stadt mit der Steuererhöhung genau die falschen: "Normalverdiener", die sich vor Jahrzehnten mal Wohneigentum leisten konnten bzw. vor allem die Erben von Omi's beschaulichem Häuschen. Kenne persönlich einige.
Was wird also passieren? Verkauf, und dann wird das Häuschen von "Immobilienentwicklern" oder Superreichen durch Maximalbebauung mit Tiefgarage ersetzt.
Statt der beklagten Syltisierung also eine Monacoisierung, passt ja gut zum 5 Sterne Deluxe Hotelbau der rund um den See mit Begeisterung gefördert wird.
Erstwohnsitzler Schorsch • vor 2 Stunden
Wenn es doch Einheimische sind, von denen sie reden und es um Häuschen geht, frag ich mich warum diese Leute nicht hier als Erstwohnsitz gemeldet sind?
Meiner Meinung nach machen die Tegernseer alles richtig und es würde mich freuen, wenn andere Gemeinden mit ziehen. Man sollte den Leuten klar machen, wer hier bei uns willkommen ist und wer nicht.
Besserwisser
ich versteh das ganze nicht ! auf der einen Seite will man die Zweitwohnungen reduzieren.
Was aber am ehemaligen Krankenhaus passiert, da zieht mir sicherheit kein Tegernseer ein.
Josef Butzmann • vor 7 Minuten
Es lebe der Tegernseer Nationalstolz- bitte aber nur ganz Reiche sollten hier eine Freude am Zuhause haben. Mit den Neuen Satzungen schießen die Kommunen sich selbst ins Abseits- zumindest bei den mittleren Einkommen, wenn man mit der kräftigen Erhöhung diese Steuer einen Lenkungs- oder Vertreibungseffekt erreichen will, dann haben diese Kläger über eine Normenkontrollklage die besten Chancen diese Steuersatzung zu Fall zu bringen.
Fakt ist- diese Steuer wird juristisch als eine Aufwandsteuer tituliert, gleichzeitig lauten die Urteile sowohl vom Bundesverwaltungsgericht als auch Bundesverfassungsgericht deutlich erkennbar (Beispiel wegen Grundsteuer-Bewertungsregelung - darf nicht gegen Gleichheitsgrundsatz
verstoßen werden) Ohne amtlichen Mietspiegel ist das auf alle Fälle der Fall!! Denn " Ermöglichen Bewertungsregelungen ganz generell keine in Ihrer Relation realitätsnahe Bewertung, rechtfertigt sich die Vermeidung eins noch so großen Verwaltungsaufwand nicht ihre Verwaltung. Auch die geringe Höhe einer Steuer rechtfertigt die Verwendung solcher realitätsfernen Bewertungsrgeln nicht" Exakt dieses ist doch auch auf die Erfassung und Vollzug der Zweitwohnungssteuer anzuwenden.Ganz abgesehen wenn eine Steuer - so wie hier verkündet- zur Vertreibung dieser unerwünschten Sorte von Bürgern eingesetzt wird. Widerspruch in diesem Sinne einlegen und danach spät. vor Ablauf der Jahresfrist - Inkrafttreten der Neuen Satzung eine Normenkontrollklage auf den Weg bringen, da genügt dann ein Kläger der gewinnt und alle übrigen "Widersprüchler" beantragen ruhendes Verfahren - damit gilt die Entscheidung auch für alle übrigen, somit braucht nur eine Klage - und das Urteil gilt sodann für alle die Widersrochen und auch bezahlten- das Geld kann die Kommune sodann wieder zurückerstatten und rückwirkend wieder eine Neue Satzung beschließen.
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