• § 1 Datenschutz
  • § 2 Einräumung der Bildnutzungsrechte
  • § 2 Einräumung der Bildnutzungsrechte




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    Datenschutzerklärung und Bildrechte

    Für die Teilnahme an der Social Media Aktion #keinRandproblem


    Die von den Einsendern eingereichten Daten im Rahmen der durch die Stadtverwaltung Konstanz ausgerichteten Fotoaktion werden unter Beachtung des Landesdaten-schutzgesetzes – LDSG Baden Württemberg für folgenden Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt:
    - Organisation und Durchführung der Fotokampagne #keinRandproblem

    - Veröffentlichung der Bilder in den sozialen Medien, ggf. in Printmedien und auf der städtischen Homepage



    § 1 Datenschutz

    (1) Die Stadt Konstanz erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmenden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zum Zwecke der Fotokampagne.


    (2) Die im Zusammenhang mit der Aktion abgefragten, personenbezogenen Daten dienen nur der Gestaltung, Durchführung und Abtwicklung der Fotokampagne #keinRandproblem.
    (3) Die Teilnehmenden haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten Daten und können ggf. deren Berichtigung oder Löschung beantragen.
    (4) Dem/der Teilnehmenden ist bewusst, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten auf freiwilliger Basis gemäß Art. 6 Abs.1 a) und Art. 7 DS-GVO erfolgt. Ferner, dass sie ihr Einverständnis ohne nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Dem/der Teilnehmenden ist bewusst, dass der Widerruf nur für die nach dem Widerruf erfolgende, geplante Verarbeitung gilt. Eine etwaige Widerrufserklärung wird an folgende Adresse gerichtet:
    Stabsstelle Konstanz International
    Stadt Konstanz | Dezernat II
    Untere Laube 24 | 78462 Konstanz
    Tel. +49 7531 900 2540
    Fax +49 7531 900 12 2540

    (5) Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang der Widerrufserklärung die Daten bei der Stadt Konstanz gelöscht.



    § 2 Einräumung der Bildnutzungsrechte

    (1) Der Teilnehmende räumt der Stadtverwaltung Konstanz die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nach § 31 Abs. 2 UrhG, einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern für die gemeinnützige und nicht-komerzielle Nutzung im Rahmen der Fotokampagne #keinRandproblem ein.

    Dies beinhaltet auch die Verwendung im Internet auf der städtischen Homepage der Stadt Konstanz, in Social Media wie Facebook und Instagram, bei digitalen und analogen Präsentationen u.s.w.
    (3) Eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung der Verwendung wird nicht vereinbart.

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    Ort, Datum Vor- und Nachnahme, Unterschrift

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    Bosh sahifa
    Aloqalar

        Bosh sahifa



    § 2 Einräumung der Bildnutzungsrechte

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