Der Firma M. Glage – Geschäftsbereich Intellego Löwestr. 28 10249 Berlin




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#11742

Allgemeine Geschäftsbedingungen



der Firma M. Glage – Geschäftsbereich Intellego

Löwestr. 28 10249 Berlin


1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lehrer, um die Regelungen für das Vermittlungsgeschäft festzulegen.

2. Auftragsvergabe: Wenn der Lehrer einen Auftrag annimmt, so muss er den Kunden noch am selben Tag anrufen, um einen ersten Termin innerhalb der nächsten sieben Tage zu vereinbaren. Ein angenommener Auftrag ist bindend. Er kann vom Lehrer jedoch zurückgegeben werden, wenn sich terminliche oder fachliche Probleme ergeben, die bei der Auftragsvergabe nicht absehbar waren.

3. Terminbestätigung: Intellego ist spätestens am nächsten Werktag nach der Auftragsvergabe vom Lehrer zu informieren, ob der Kunde erreicht wurde und ob ein erster Termin vereinbart wurde.

4. Erster Termin beim Kunden: Falls der erste Termin um mehr als 7 Tage verschoben wird, nicht stattfindet oder erfolglos verläuft, muss der Lehrer Intellego umgehend darüber informieren. Auch wenn der Unterricht oder EDV-Service nach einem der folgenden Termine früher als geplant beendet wird, ist Intellego zu informieren, um die Gebühren anzupassen und den Kunden neu zu vermitteln.

5. Keine Vermittlungsverpflichtung: Intellego ist nicht verpflichtet, dem Lehrer eine bestimmte Anzahl von Kunden zu vermitteln. Auch der Lehrer ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen.

6. Entgelte: Den Stundenlohn und ggf. die Anfahrtspauschale zahlt der Kunde nach jedem Termin direkt an den Lehrer. Hierfür gelten für beide Seiten bindende Sätze (siehe Rückseite).

7. Vermittlungsgebühr: Für jede erfolgreiche Vermittlung eines Kunden zahlt der Lehrer an Intellego eine Vermittlungsgebühr. Eine Vermittlung gilt dann als erfolgreich, wenn nach dem ersten Termin weitere Termine vereinbart werden oder während des ersten Termins alle Wünsche des Kunden bereits befriedigt werden konnten. Die Höhe der Vermittlungsgebühr richtet sich nach der Std.-Anzahl.

Grundsätzlich gilt: Scheitert eine Vermittlung vor oder nach dem ersten Termin aus Gründen, die der Lehrer zu vertreten hat und für ihn absehbar waren, so muss die Vermittlungsgebühr bezahlt werden, und zwar in der Höhe, wie sie bei einer erfolgreichen Vermittlung fällig gewesen wäre.

8. Aktuelle Tarife: Die aktuellen Vermittlungsgebühren und Stundensätze sind dem Internet auf der Seite www.intellego.de zu entnehmen. Über Tarifänderungen informiert Intellego. Alle genannten Preise sind verbindlich. Auf- oder abrunden seitens der Lehrkraft ist nicht möglich.

9. Zahlungsmodalitäten: Die Vermittlungsgebühr ist spätestens 14 Tage nach der Auftragsvergabe unter Angabe der Lehrer-Nr. (L....) und Kunden-Nr. (K....) an Intellego zu überweisen. Wurde eine Vermittlungsgebühr bezahlt, und der Unterricht wird früher als geplant ohne Verschulden des Lehrers abgebrochen, so wird die zuviel bezahlte Gebühr zurückerstattet. Stehen 5 Vermittlungsgebühren aus, vermittelt Intellego keine weiteren Schüler. Eine Rechnung verschickt Intellego nicht.

10. Kündigung: Beide Seiten können fristlos die Zusammenarbeit kündigen. Für bereits erfolgte Vermittlungen gilt aber der Vermittlungsvertrag, wie er zum Zeitpunkt der Vermittlung bestand.

11. Arbeitsgenehmigung: Lehrer aus dem Ausland benötigen eine Erlaubnis für freiberufliche Tätigkeit.

12. Datenschutz: Die Belange des Datenschutzes werden gewahrt.

Stand: 18.4.2011


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Bankverbindung Postbank Berlin: Intellego, BLZ 100 100 10, Kto. 501835-102



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