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Datenschutzbestimmungen bei Fernverwaltung
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bet | 237/387 | Sana | 30.05.2021 | Hajmi | 1,26 Mb. | | #14667 |
3.14.11 Datenschutzbestimmungen bei Fernverwaltung
DNF01313
Generell ist es in Deutschland verboten, Leuten ohne ihre ausdrückliche Erlaubnis auf den Rechner zu schauen. Inwieweit sich z.B. Zenworks überhaupt mit deutschen Recht in Einklang bringen lässt (immerhin kann der Administrator es in jedem Fall unbemerkt tun) muss wahrscheinlich ein Gericht klären.
Die theoretische, und nicht abschaltbare Möglichkeit, dass ein Administrator unbemerkt auf jeden X-beliebigen PC draufgucken kann, könnte bereits ausreichen, um illegal zu sein, egal ob man es nun tut oder nicht.
Bitte beachten Sie, dass dies keine rechtsverbindliche Beratung oder Information darstellt und Sie im Zweifel besser einen Anwalt konsultieren.
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