Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)




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Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landratsamtes Freising benötigt Ihre Daten um Ihren Antrag auf Erteilung einer Befreiung von der Biotonne bearbeiten zu können. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist das KrWG, das BayAbfG sowie die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Freising und Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Bei Nicht- oder unvollständiger Angabe der erforderlichen Daten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange beim Landratsamt Freising gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß Einheitsaktenplan für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter zur jeweiligen Aufgabenerfüllung im Kommunalen Abfallrecht notwendig ist.

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns an weitere öffentliche Stellen übermittelt, die ggf. aufgrund geltender Rechtsvorschriften im Rahmen der Kommunalen Abfallwirtschaft zu beteiligen sind (z.B. Gemeinde).

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSVGO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Sie können die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.




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