Ver
sion: 08
20
20
DE
zurück zu Seite 1
back to page 1
zum Gebäude oder Grundstück gehörenden Einrichtungen
und Anlagen dem
Goethe-Institut unverzüglich anzuzeigen und auf eigene Kosten zu beseitigen,
wenn er den Schaden durch Vernachlässigung der Obhutspflicht oder in sonsti-
ger Weise verschuldet hat.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses beziehungsweise bei seinem Auszug hat
der Kursteilnehmer die Mieträume in sauberem
Zustand und mit allen ausge-
händigten Schlüsseln zurückzugeben.
f.
Pflichten der Kurs- und Prüfungsteilnehmer
Der Teilnehmer an einem Präsenzkurs
•
hat selbst und auf eigene Kosten Sorge zu tragen, dass sein Aufenthalt
am Kursort rechtmäßig ist und er die/das etwaig erforderliche Einreise-
und Aufenthaltsgenehmigung/Visum besitzt.
•
ist für
den Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausrat-
versicherung selbst verantwortlich.
•
ist verpflichtet, die in den Instituten geltende Kurs- und Hausordnung
einzuhalten.
Der
Teilnehmer an einem Fernkurs
•
hat selbst Sorge zu tragen, dass er die für die Teilnahme am Kurs
erforderlichen und im Angebot genannten technischen Voraussetzungen
erfüllt.
•
darf die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten zu Lern- und/oder
Testplattformen des Goethe-Instituts nicht veröffentlichen
oder Dritten
zugänglich machen.
Die Pflichten des Prüfungsteilnehmers ergeben sich aus der Prüfungsordnung
in der jeweils gültigen Fassung.
g.
Urheberrecht
Sämtliches Kurs- und Prüfungsmaterial (Texte, Übungen, Testfragen, Lösungen,
Bilder, Programmcodes, Videos und sonstige Inhalte) ist urheberrechtlich
geschützt. Den Kursteilnehmern wird ausschließlich
ein einfaches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch im Rahmen der
Kursteilnahme eingeräumt.
Es ist Kursteilnehmern insbesondere nicht gestattet, Kurs- oder Prüfungsma-
terial – auch auszugsweise – für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu
machen
beziehungsweise weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke
entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, weiterzuverkaufen oder für
kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzei-
chen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Verstöße
gegen das
Urheberrecht können strafrechtlich verfolgt werden.