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DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Abruforte (die mit Hilfe der IP-Adresse bestimmbar sind) oder der Zugriffszeiten
genutzt. Zu den statistischen Erhebungen gehört ebenfalls die Feststellung, ob die
Newsletter geöffnet werden, wann sie geöffnet werden und welche Links geklickt
werden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen
Newsletterempfängern zugeordnet werden. Es ist jedoch weder unser Bestreben,
noch, sofern eingesetzt, das des Versanddienstleisters, einzelne Nutzer zu beobach-
ten. Die Auswertungen dienen uns viel mehr dazu, die Lesegewohnheiten unserer
Nutzer im Allgemeinen, also anonym, zu erkennen und unsere Inhalte auf sie anzu-
passen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen unserer Nutzer zu
versenden. Ein getrennter Widerruf der Erfolgsmessung ist leider nicht möglich, in
diesem Fall muss das gesamte Newsletterabonnement gekündigt werden.
3.
DATENWEITERGABE AN DRITTE
a) Datenweitergabe an Goethe-Institute
Soweit für Sie im In- oder Ausland ein Goethe-Institut zuständig ist bzw. Sie sich über
ein solches angemeldet haben - werden Ihre Daten an dieses Goethe-Institut über-
mittelt, soweit Sie darin gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DGSVO eingewilligt haben.
Für den Fall, dass Sie aufgrund eines der in der Prüfungsordnung festgelegten Gründe
von einer Prüfung des Goethe-Instituts ausgeschlossen werden und das Goethe-Institut
daraufhin für Sie eine Sperrung von einem Jahr zur Ablegung von Prüfungen im
Rahmen des Prüfungsportfolios des Goethe-Instituts weltweit verhängen, werden
zum Zwecke der Durchsetzung dieser Maßnahme (Kontrolle der Einhaltung einer
verhängten Prüfsperre) Ihre Daten an die Prüfungszentren des Goethe-Instituts
(siehe dazu § 2 der Prüfungsordnung) weltweit weitergegeben und dort dazu
verarbeitet. Dies geschieht auf Grundlage der Abwicklung des gemeinsamen Vertrags
zur Bereitstellung einer Prüfung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit diesbezüglich
eine Verarbeitung personenbezogener Daten in Ländern außerhalb der Europäischen
Union oder des Europäischen Wirtschaftraums stattfindet, beruht dies ebenfalls auf
der Erforderlichkeit der Weitergabe zur Abwicklung dieses Vertrags.
b) Datenweitergabe an das zentrale Prüfungsarchiv
Sofern Sie darin gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DGSVO einwilligen, werden zum Zwecke
der Echtheitskontrolle und dem Ausstellen von Ersatzbescheinigungen Daten betreffend
der von Ihnen abgelegten Prüfungen im zentralen Prüfungsarchiv (maximal 10 Jahre)
gespeichert und genutzt.
c) Datenweitergabe an deutsche Auslandsvertretungen
Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen für bestimmte Visumverfahren (z.B.
Ehegattennachzug, Studium) von der/dem Antragstellenden/-m einen Nachweis über
ihre/seine Deutschkenntnisse.
Soweit die Bundesrepublik Deutschland dies für den Staat, aus dem der Prüfungsteil-
nehmer kommt, verlangt, ist es erforderlich, dass der Prüfungsteilnehmer in die
Übermittlung folgender Daten zu seiner Person sowie zur abgelegten Prüfung zur
Überprüfung im Visumverfahren an die zuständige Auslandsvertretung einverstanden
einwilligt:
•
Daten zur Person (Name, Geburtsdatum)
•
Kopien/Scans vom Reisepass
•
Foto des/der Prüfungsteilnehmenden
•
Daten zur abgelegten Prüfung: Zeugnisnummer, Prüfungsergebnis, Unterlagen
zur Prüfungsanmeldung, Prüfungsunterlagen
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