Bundesrecht konsolidiert
Kurztitel
Abfallnachweisverordnung 2003
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 618/2003 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 341/2012
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2004
Außerkrafttretensdatum
30.06.2013
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Anhang 1
Produktions-, Manipulationsprozesse und Behandlungsverfahren
1. Abfallsammler und -behandler, die neben der Abfallbehandlung auch über einen Produktions- oder Dienstleistungsbereich verfügen, in dem Abfälle anfallen, haben als Abfallherkunft anzugeben:
P1 Abfall aus dem Produktions- oder Dienstleistungsbereich
2. Abfallsammler und -behandler haben als Herkunftsangabe für Abfälle, die aus einem Verwertungsverfahren stammen, und als Verbleibsangabe bei der Zufuhr von Abfällen zu einem Verwertungsverfahren folgende Verfahren gemäß Spalte 1 - zutreffendenfalls präzisiert gemäß Spalte 2 - gegliedert nach den Behandlungsanlagen anzugeben:
Spalte 1
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Spalte 2
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Erläuterung, Beispiele
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R1
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Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung
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Thermische Verwertung
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R2
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Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln
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zB Redestillation
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R3
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Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren)
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a) Trennung
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zB Positivsortierung von Kunststoffen
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b) Biologische Verwertung Bioabfallkompostierung
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gemäß Bundes- oder Landes-Kompostverordnung
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c) Biologische Verwertung Klärschlamm- kompostierung
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gemäß Bundes- oder Landes-Kompostverordnung
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d) Biologische Verwertung Restmüllkompostierung
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ausschließlich gemäß Bundes-Kompostverordnung
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e) Biologische Verwertung Erdenherstellung (für Rekultivierungsschichten)
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zB Vererdung
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f) Biologische Verwertung - anaerobe Verwertung
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Vergärung
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g) Produktherstellung
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h) Altautoverwertung
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zB Kunststoffverwertung
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i) Elektro- und Elektro- nikaltgeräteverwertung
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zB Kunststoffverwertung
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j) CPO-Behandlung (chemisch-physikalische Behandlung organischer Stoffe)
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ausgenommen Trennung; zB Gewinnung einer thermisch verwertbaren organischen Fraktion
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R4 Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen
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a) Trennung
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zB Magnetabscheidung von Eisenmetallen
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b) Sonstige chemischphysikalische Behandlung (Schmelzen, Sintern, Fällen usw.)
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zB Umschmelzen von Schrott aus Bleiakkumulatoren
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c) Produktherstellung
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einschließlich der Reparatur von als Abfall anfallenden Geräten
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d) Altautoverwertung
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zB Schrottverwertung
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e) Elektro- und Elektron- ikaltgeräteverwertung
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zB Verwertung von Eisen- und Nichteisenmetallen
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R5 Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen
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a) Trennung
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zB Positivsortierung von Glas
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b) Erdenherstellung (für Untergrundverfüllung)
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c) Aufbereitung von Baurestmassen
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d) Einsatz für Baumaß- nahmen (einschließlich technischer Schüttungen)
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e) Produktherstellung
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zB Einsatz von Gießereialtsand zur Ziegelerzeugung
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f) Elektro- und Elektron- ikaltgeräteverwertung
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zB Verwertung von Leuchtstoffröhrenglas
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g) CPA-Behandlung (chemisch-physikalische Behandlung anorganischer Stoffe)
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ausgenommen Trennung; zB Entwässern, Trocknen
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R6 Regenerierung von Säuren und Basen
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zB elektrochemische Entmetallisierung
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R7 Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen
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zB thermische Desorption von Aktivkohle
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R8 Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen
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R9 Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl
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R10 Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie
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a) Bodenverbesserung und Düngung
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b) Rekultivierung
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c) Verfüllung
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R11 Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden
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R12 Austausch von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen
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einschließlich Mischen oder Homogenisieren vor einer weiteren Verwertung, zB Konditionieren für R1
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R13 Ansammlung von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R12 aufgeführten Verfahren zu unterziehen (ausgenommen zeitweilige Lagerung . bis zum Einsammeln . auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle)
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a) Sammlung und Lagerung
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reine Sammeltätigkeit; umfasst auch die Zusammenstellung größerer Chargen im Rahmen der Sammlung, sofern keine Behandlung (zB auch keine Mischung verschiedener Abfallarten) damit verbunden ist
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b) Sammlung und Lagerung mit Behandlungsschritt
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Lagerung im Rahmen der Sammlung, wenn diese mit einer Behandlung (zB das Zusammenmischen verschiedener Abfallarten im Lager) verbunden ist; Lagerung zwischen zwei Verwertungsverfahren; Sammlung mit anschließender Verwertung
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3. Abfallsammler und -behandler haben als Herkunftsangabe für Abfälle, die aus einem Beseitigungsverfahren stammen, und als Verbleibsangabe bei der Zufuhr von Abfällen zu einem Beseitigungsverfahren folgende Verfahren gemäß Spalte 1 - zutreffendenfalls präzisiert gemäß Spalte 2 - gegliedert nach den Behandlungsanlagen anzugeben:
Spalte 1
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Spalte 2
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Erläuterung, Beispiele
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D1
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Ablagerungen in oder auf dem Boden (zB Deponien)
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D2
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Behandlung im Boden (zB biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich)
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D3
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Verpressung (zB Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume)
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D4
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Oberflächenaufbringung (zB Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teichen oder Lagunen)
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D5
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Speziell angelegte Deponien (zB Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden)
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D6
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Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen
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D7
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Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden
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D8
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Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden
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zB biologische oder mechanisch-biologische Vorbehandlung vor der Deponierung (einschließlich anaerober Verfahren)
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D9
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Chemisch/physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (zB Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren)
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a) Trennung
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b) CPA-Behandlung
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ausgenommen Trennung; zB Dechromatisieren, Cyanidoxidation
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c) CPO-Behandlung
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ausgenommen Trennung
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D10
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Verbrennung an Land
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Thermische Behandlung (Verbrennung, Pyrolyse)
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D11
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Verbrennung auf See
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D12
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Dauerlagerung (zB Lagerung von Behältern in einem Bergwerk)
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D13
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Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren
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Mischen, Zerkleinern, Homogenisieren, zB Konditionierung für D1; umfasst auch das Vermengen oder Vermischen verschiedener Abfallarten bei Sammeltouren
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D14
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Rekonditionierung vor Anwendung eines der in D1 bis D13 aufgeführten Verfahren
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a) Rekonditionierung allgemein
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zB Konditionierung für D1
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b) Verfestigung
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Konditionierung für D1
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c) Konditionierung von asbesthaltigen Abfällen
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Behandlung/Verpackung von schwachgebundenen Asbestabfällen mit Ausnahme der Verfestigung
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D15
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Lagerung bis zur Anwendung eines der in D1 bis D14 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung - bis zum Einsammeln . auf - dem Gelände der Entstehung der Abfälle)
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a) Sammlung und Lagerung
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reine Sammeltätigkeit; umfasst auch die Zusammenstellung größerer Chargen im Rahmen der Sammlung, sofern keine Behandlung (zB auch keine Mischung verschiedener Abfallarten) damit verbunden ist
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b) Sammlung und Lagerung mit Behandlungsschritt
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Lagerung im Rahmen der Sammlung, wenn diese mit einer Behandlung (zB das Zusammenmischen verschiedener Abfallarten im Lager) verbunden ist; Lagerung zwischen zwei Beseitigungsverfahren; Sammlung mit anschließender Beseitigung
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Schlagworte
Produktionsprozess, Abfallbehandler, Produktionsbereich,
Klärschlammkompostierung, Restmüllkompostierung, Erdenherstellung,
Rekultivierungsschicht, Produktherstellung, Altautoverwertung,
Kunststoffverwertung, Elektroaltgeräteverwertung,
Elektronikaltgeräteverwertung, Untergrundverfüllung,
Leuchtstoffröhrenglas, Wiederverwendungsmöglichkeit,
Bodenverbesserung, Behandlungsschritt, Verwertungsverfahren,
Beseitigungsverfahren
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2021
Gesetzesnummer
20003119
Dokumentnummer
NOR40048742
www.ris.bka.gv.at Seite von
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