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Vereinbarung über die Nutzung des privaten Telefon- und Internetanschlusses für dienstliche Zwecke
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bet | 5/7 | Sana | 29.03.2021 | Hajmi | 35,68 Kb. | | #13604 |
Die Nutzerin oder der Nutzer informiert die Kirchengemeinde unverzüglich, wenn der private Telefon- und Internetanschluss gekündigt, beschädigt oder die Gebrauchstauglichkeit in anderer Weise beeinträchtigt wurde. Ist der private Telefon- und Internetanschluss beschädigt oder die Gebrauchstauglichkeit in anderer Weise beeinträchtigt, ist ausschließlich die Nutzerin oder der Nutzer für die Reparatur verantwortlich. Entscheidet sich die Nutzerin oder der Nutzer gegen eine Reparatur, besteht keine Pflicht zur Beschaffung eines Ersatzanschlusses. Die Nutzerin oder der Nutzer wird in diesem Fall die Kirchengemeinde unverzüglich informieren, ob sie oder er einen Ersatzanschluss auf eigene Kosten beschaffen wird oder einen dienstlichen Anschluss beantragt.
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