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Vereinbarung über die Nutzung des privaten Telefon- und Internetanschlusses für dienstliche Zwecke
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bet | 3/7 | Sana | 29.03.2021 | Hajmi | 35,68 Kb. | | #13604 |
Die Verwendung anderer Telefon- und Internetanschlüsse für dienstliche Zwecke, die der Nutzerin oder dem Nutzer nicht zu diesem Zweck von der Kirchengemeinde zugewiesen wurden, ist unzulässig. Die Parteien werden bei Bedarf – etwa beim Wechsel der Zugangstechnik
oder des Zugangsanbieters – die vorstehende Angabe durch einen Zusatz zu dieser Nutzungsvereinbarung in Textform aktualisieren. Allgemeine Pflichten der Nutzerin oder des Nutzers Die Nutzerin oder Nutzer stellt sicher, dass Dritte bei Nutzung des privaten Telefon- und Internetanschlusses keine unbefugte Kenntnis von dienstlichen Inhalten erlangen können. Dritte im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung sind auch Familienangehörige der Nutzerin
oder des Nutzers und Ehrenamtliche oder Mitarbeitende der Kirchengemeinde.
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