|
Vereinbarung über die Nutzung des privaten Telefon- und Internetanschlusses für dienstliche Zwecke
|
bet | 3/7 | Sana | 29.03.2021 | Hajmi | 35,68 Kb. | | #13604 |
Die Verwendung anderer Telefon- und Internetanschlüsse für dienstliche Zwecke, die der Nutzerin oder dem Nutzer nicht zu diesem Zweck von der Kirchengemeinde zugewiesen wurden, ist unzulässig. Die Parteien werden bei Bedarf – etwa beim Wechsel der Zugangstechnik
oder des Zugangsanbieters – die vorstehende Angabe durch einen Zusatz zu dieser Nutzungsvereinbarung in Textform aktualisieren. Die Nutzerin oder Nutzer stellt sicher, dass Dritte bei Nutzung des privaten Telefon- und Internetanschlusses keine unbefugte Kenntnis von dienstlichen Inhalten erlangen können. Dritte im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung sind auch Familienangehörige der Nutzerin
oder des Nutzers und Ehrenamtliche oder Mitarbeitende der Kirchengemeinde.
|
| |