• Aufwandsentschädigung für die Nutzerin oder den Nutzer
  • Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses




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    Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses

    Die Nutzerin oder der Nutzer verpflichtet sich, den privaten Telefon- und Internetanschluss während der Laufzeit dieser Nutzungsvereinbarung nicht zu vermieten, zu verleihen oder sonst vorsätzlich oder fahrlässig die Gebrauchsmöglichkeit aufzugeben.

    1. Aufwandsentschädigung für die Nutzerin oder den Nutzer


    Die Kirchengemeinde zahlt der Nutzerin oder dem Nutzer während der Laufzeit dieser Nutzungsvereinbarung einen pauschalierten Betrag in Höhe von [BETRAG 20%] der Rechnungskosten monatlich, maximal jedoch 20,- EUR monatlich, zur Abgeltung aller Aufwendungsersatzansprüche der Nutzerin oder des Nutzers im Zusammenhang mit der dienstlichen Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses.


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