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Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses
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bet | 6/7 | Sana | 29.03.2021 | Hajmi | 35,68 Kb. | | #13604 |
Die Nutzerin oder der Nutzer verpflichtet sich, den privaten Telefon- und Internetanschluss während der Laufzeit dieser Nutzungsvereinbarung nicht zu vermieten, zu verleihen oder sonst vorsätzlich oder fahrlässig die Gebrauchsmöglichkeit aufzugeben.
Die Kirchengemeinde zahlt der Nutzerin oder dem Nutzer während der Laufzeit dieser Nutzungsvereinbarung einen pauschalierten Betrag in Höhe von [BETRAG 20%] der Rechnungskosten monatlich, maximal jedoch 20,- EUR monatlich, zur Abgeltung aller Aufwendungsersatzansprüche der Nutzerin oder des Nutzers im Zusammenhang mit der dienstlichen Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses.
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