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Vereinbarung über die Nutzung des privaten Telefon- und Internetanschlusses für dienstliche Zwecke
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bet | 7/7 | Sana | 29.03.2021 | Hajmi | 35,68 Kb. | | #13604 |
Haftung
Die Haftung der Kirchengemeinde ist ausgeschlossen, wenn im Zusammenhang mit der dienstlichen Nutzung, insbesondere der Nutzung dienstlicher Anwendungen, Schäden, insbesondere der Verlust privater Daten, entstehen.
Diese Nutzungsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Partei unter Beachtung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats jederzeit ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Beendigung dieser Nutzungsvereinbarung hat die Nutzerin oder der Nutzer sämtliche dienstlichen Inhalte von am privaten Telefon- und Internetanschluss betriebenen privaten Endgeräten zu löschen. Auf Verlangen der Kirchengemeinde hat die Nutzerin oder der Nutzer die Löschung unverzüglich nachzuweisen. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsvereinbarung sowie deren Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 Abs. 1, Abs. 2 BGB). § 127 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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Ort, Datum Ort, Datum
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Nutzer Vorsitzender Kirchenvorstand
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Weiteres Mitglied Kirchenvorstand
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