Anlage 1
Vergnügungssteuer-Anmeldung
Ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden an:
Bei Rückfragen:
Tel. ( 06871 ) 507 – 323
Fax. ( 06871 ) 507 – 130
Email. jadler@wadern.de
| Stadtverwaltung Wadern
FB 3 – Finanzen/Steuern/Beteiligungen
Marktplatz 13
66687 Wadern
Kassenzeichen: (Bitte stets angeben!)
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I _ I _ I _ I _ I _ I _ I _ I _ I _ I _ I
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Vergnügungssteuer für folgenden Veranlagungszeitraum ___. Quartal 20___
über die im Waderner Stadtgebiet im vorigen Kalendervierteljahr aufgestellten Spiel-, Geschicklichkeits- und Musikapparate.
Die Vergnügungssteuer-Anmeldung ist nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei der Stadt Wadern – Fachbereich 3 Finanzen/Steuern/Beteiligungen – einzureichen. Der in der Steueranmeldung errechnete Betrag muss spätestens am 14. Tag des auf das Kalendervierteljahr folgenden Kalendermonats bei der Gemeinde eingehen. Bestandteil dieser Erklärung sind auch die Anlagen „Apparate in Spielhallen“ bzw. „Apparate in Gast- oder Schankwirtschaften, Beherbergungsbetriebe, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zuständigen Orten“, welche geordnet nach den jeweiligen Aufstellungsorten auszufüllen sind.
Zusammenfassung der Anlagen
Geräteart
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Bruttokasse
Monat
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Bruttokasse
Monat
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Bruttokasse
Monat
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Gesamt-
bruttokasse
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Steuerbetrag
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Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
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x 12 v.H.
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€
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Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten u.ä.
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x 10 v.H.
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€
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Geräteart
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Anzahl
Monat
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Anzahl
Monat
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Anzahl
Monat
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Gesamt-
anzahl
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Steuerbetrag
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Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
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30,70 €
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€
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Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten u.ä.
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15,35 €
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€
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Musikapparate
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20,45 €
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€
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Steuerbetrag insgesamt ___________€
Es wird versichert, dass die Angaben in dieser Vergnügungssteuer-Anmeldung gemäß den beigefügten elektronischen Zählwerkausdrucken für die in der Anlage aufgeführten Geräte wahrheitsgemäß nach besten Wissen und Gewissen gemacht sind.
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Ort und Datum Unterschrift
Erklärungen ohne Unterschrift gelten als nicht abgegeben!
Rechtsgrundlage:
Vergnügungssteuergesetz und Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Wadern (VgnSt-Satzung)
Rechtsmittelbelehrung:
Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid der Stadt Wadern gleich.
Gegen diese kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wadern, Marktplatz 13 in 66687 Wadern, Widerspruch erhoben werden. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Steueranmeldung bei der Stadt Wadern eingegangen ist. Die Frist wird auch durch rechtzeitige Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss Merzig-Wadern, Bahnhofstrasse 44 in 66663 Merzig, gewahrt.
Es ist zweckmäßig, den Widerspruch zu begründen und einen bestimmten Antrag zu stellen. Die Verpflichtung zur Zahlung des errechneten und fälligen Steuerbetrages wird durch Einlegung des Rechtsmittels nicht aufgehalten.
Hinweise zur Zahlung:
Zahlungen sind zu leisten an das Steueramt der Stadt Wadern.
Zahlen Sie bitte auf eines der unten angegebenen Konten der Stadt Wadern:
Sparkasse Merzig-Wadern Kto. 112-3 BLZ 593 510 40
Bank 1 Saar Kto. 486.1000 BLZ 591 900 00
St. Wendeler Volksbank Kto. 31010306 BLZ 592 910 00
Volksbank Untere Saar Kto. 13420 BLZ 593 922 00
Postbank Saarbrücken Kto. 22410-664 BLZ 593 100 66
Vergessen Sie aber bitte nicht, dass Ihnen zugeteilte Kassenzeichen anzugeben, da anderenfalls Ihre Überweisung nicht gebucht werden kann. Sofern Sie erstmalig zur Vergnügungssteuer für Apparate nach § 1 VgnSt-Satzung der Stadt Wadern zu veranlagen sind, wird Ihnen nach Eingang dieser Steueranmeldung ein Kassenzeichen zugeteilt und bekannt gegeben.
Bitte senden Sie das Original der Vergnügungssteuer-Anmeldung an:
Stadtverwaltung Wadern
Fachbereich 3 - Frau Jaqueline Adler
Marktplatz 13
66687 Wadern
Öffnungszeiten: Mo.-Mi. 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr, Do. 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr, Fr. 08.30 – 12.00 Uhr
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