• Vergnügungssteuer-Anmeldung
  • Kassenzeichen
  • Angaben des Steuerpflichtigen
  • Zusammenfassung der Anlagen
  • Steuerbetrag insgesamt
  • Erklärungen ohne Unterschrift gelten als nicht abgegeben! Rechtsgrundlage
  • Bitte senden Sie das Original der Vergnügungssteuer-Anmeldung an: Stadtverwaltung Wadern Fachbereich 3 - Frau Jaqueline Adler Marktplatz 13
  • Nur für die Steuerstelle bestimmt
  • Vergnügungssteuer-Anmeldung




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    #11757

    Anlage 1

    Vergnügungssteuer-Anmeldung
    Ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden an:


    Bei Rückfragen:

    Tel. ( 06871 ) 507 – 323

    Fax. ( 06871 ) 507 – 130

    Email. jadler@wadern.de


    Stadtverwaltung Wadern

    FB 3 – Finanzen/Steuern/Beteiligungen

    Marktplatz 13

    66687 Wadern







    Kassenzeichen: (Bitte stets angeben!)

    I _ I _ I _ I _ I _ I _ I _ I _ I _ I _ I




    Angaben des Steuerpflichtigen

    Name der Firma und Anschrift:


    Telefon:


    Vergnügungssteuer für folgenden Veranlagungszeitraum ___. Quartal 20___

    über die im Waderner Stadtgebiet im vorigen Kalendervierteljahr aufgestellten Spiel-, Geschicklichkeits- und Musikapparate.


    Die Vergnügungssteuer-Anmeldung ist nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei der Stadt Wadern – Fachbereich 3 Finanzen/Steuern/Beteiligungen – einzureichen. Der in der Steueranmeldung errechnete Betrag muss spätestens am 14. Tag des auf das Kalendervierteljahr folgenden Kalendermonats bei der Gemeinde eingehen. Bestandteil dieser Erklärung sind auch die Anlagen „Apparate in Spielhallen“ bzw. „Apparate in Gast- oder Schankwirtschaften, Beherbergungsbetriebe, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zuständigen Orten“, welche geordnet nach den jeweiligen Aufstellungsorten auszufüllen sind.
    Zusammenfassung der Anlagen


    Geräteart

    Bruttokasse

    1. Monat

    Bruttokasse

    1. Monat

    Bruttokasse

    1. Monat

    Gesamt-

    bruttokasse






    Steuerbetrag

    Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen













    x 12 v.H.



    Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten u.ä.













    x 10 v.H.





    Geräteart

    Anzahl

    1. Monat

    Anzahl

    1. Monat

    Anzahl

    1. Monat

    Gesamt-

    anzahl





    Steuerbetrag

    Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen













    30,70 €



    Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten u.ä.













    15,35 €



    Musikapparate













    20,45 €


    Steuerbetrag insgesamt ___________


    Es wird versichert, dass die Angaben in dieser Vergnügungssteuer-Anmeldung gemäß den beigefügten elektronischen Zählwerkausdrucken für die in der Anlage aufgeführten Geräte wahrheitsgemäß nach besten Wissen und Gewissen gemacht sind.

    ____________________________ ________________________________

    Ort und Datum Unterschrift
    Erklärungen ohne Unterschrift gelten als nicht abgegeben!
    Rechtsgrundlage:

    Vergnügungssteuergesetz und Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Wadern (VgnSt-Satzung)


    Rechtsmittelbelehrung:

    Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid der Stadt Wadern gleich.

    Gegen diese kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wadern, Marktplatz 13 in 66687 Wadern, Widerspruch erhoben werden. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Steueranmeldung bei der Stadt Wadern eingegangen ist. Die Frist wird auch durch rechtzeitige Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss Merzig-Wadern, Bahnhofstrasse 44 in 66663 Merzig, gewahrt.

    Es ist zweckmäßig, den Widerspruch zu begründen und einen bestimmten Antrag zu stellen. Die Verpflichtung zur Zahlung des errechneten und fälligen Steuerbetrages wird durch Einlegung des Rechtsmittels nicht aufgehalten.




    Hinweise zur Zahlung:

    Zahlungen sind zu leisten an das Steueramt der Stadt Wadern.


    Zahlen Sie bitte auf eines der unten angegebenen Konten der Stadt Wadern:
    Sparkasse Merzig-Wadern Kto. 112-3 BLZ 593 510 40
    Bank 1 Saar Kto. 486.1000 BLZ 591 900 00
    St. Wendeler Volksbank Kto. 31010306 BLZ 592 910 00
    Volksbank Untere Saar Kto. 13420 BLZ 593 922 00
    Postbank Saarbrücken Kto. 22410-664 BLZ 593 100 66
    Vergessen Sie aber bitte nicht, dass Ihnen zugeteilte Kassenzeichen anzugeben, da anderenfalls Ihre Überweisung nicht gebucht werden kann. Sofern Sie erstmalig zur Vergnügungssteuer für Apparate nach § 1 VgnSt-Satzung der Stadt Wadern zu veranlagen sind, wird Ihnen nach Eingang dieser Steueranmeldung ein Kassenzeichen zugeteilt und bekannt gegeben.


    Bitte senden Sie das Original der Vergnügungssteuer-Anmeldung an:
    Stadtverwaltung Wadern

    Fachbereich 3 - Frau Jaqueline Adler

    Marktplatz 13

    66687 Wadern

    Nur für die Steuerstelle bestimmt

    Erfasst am:

    Rechnerisch richtig:




    Öffnungszeiten: Mo.-Mi. 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr, Do. 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr, Fr. 08.30 – 12.00 Uhr

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