Erklärung zu finanziellen Hilfeleistungen




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Sana24.02.2021
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Erklärung zu finanziellen Hilfeleistungen


Die der März-Ausgabe 2019 beigelegte Information über Neuerungen bei den finanziellen Hilfeleistungen hat offenbar mehr Verwirrung statt Klarheit geschaffen. Wir möchten uns dafür entschuldigen. Die Änderung betraf einzig finanzielle Hilfen, die sich ausschliesslich von einer Fachperson einer Beratungsstelle beim SBV beantragen lassen. Solche finanzielle Hilfe hat immer einen engen Zusammenhang damit, die Selbständigkeit Betroffener zu erhalten respektive zu fördern. Diese Ausgangslage ist bei einer finanziellen Unterstützung für Ferien ausdrücklich nicht gegeben, weshalb sie jetzt gestrichen wurde. Ein SBV-Mitglied, das für Ferien, Ausflüge wie auch für kulturelle und sportliche Veranstaltungen auf eine Begleitperson angewiesen ist, erhält die so entstandenen zusätzlichen Spesen auf Gesuch bis zu einem Maximalbetrag vom SBV weiterhin rückerstattet. Das entspricht einer direkten finanziellen Leistung an die Mitglieder, die bestehen bleibt. Die Begehren werden von der Abteilung Sektionen und Mitgliederdienste behandelt, und zwar ohne vorgängige Prüfung der finanziellen Situation eines Mitglieds.

Wir hoffen, dass mit dieser Erklärung der Unterschied zwischen den beiden Leistungen deutlicher zum Ausdruck gebracht ist.

Kannarath Meystre, Generalsekretär
((Nur für Braille-Version! In Inhaltsverzeichnis entsprechend verzeichnen))



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