Wer zahlt was?
Gesetzlich Versicherte müssen die Behandlungskosten nicht selbst zahlen. Die Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Allerdings werden nicht alle Behandlungskosten übernommen. Bei Krankenhausaufenthalten, Medikamenten, bestimmten Zahnbehandlungen oder Kuren müssen von den Patienten oft Zuzahlungen geleistet werden.
In der privaten Krankenversicherung werden die Kosten in der Regel zunächst vom Versicherten bezahlt; diese werden ihm dann von der Versicherung erstattet.
Alle Menschen, die in Deutschland dauerhaft wohnen, müssen eine Krankenversicherung haben.
Personen, deren Einkommen über einer festgelegten Grenze liegt, dürfen sich privat krankenversichern.
richtig
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falsch
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dazu wird im Text nichts gesagt
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Die gesetzliche Krankenversicherung wird vollständig vom Arbeitgeber bezahlt.
richtig
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falsch
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dazu wird im Text nichts gesagt
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Für die Kosten von Gesundheitschecks und Vorsorgeuntersuchungen müssen die Versicherten selbst aufkommen.
richtig
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falsch
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dazu wird im Text nichts gesagt
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Wenn man nicht gesundheitsbewusst lebt, werden die Kosten für Arztbehandlungen nicht vollständig von der Krankenversicherung erstattet.
richtig
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falsch
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dazu wird im Text nichts gesagt
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Die gesetzlichen Krankenkassen entscheiden, zu welchen Ärzten die Versicherten gehen können.
richtig
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dazu wird im Text nichts gesagt
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Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen direkt an den Arzt oder das Krankenhaus bezahlt.
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dazu wird im Text nichts gesagt
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