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Krankenkasse muss Stromkosten für elektrische Hilfsmittel bezahlen
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bet | 1/7 | Sana | 07.05.2021 | Hajmi | 21,92 Kb. | | #14350 |
Krankenkasse muss Stromkosten für elektrische Hilfsmittel bezahlen
Hätten Sie gewußt, dass die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, Ihnen eine Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel zu bezahlen? Dies betrifft nicht nur Geräte für die Heimbeatmung von Patienten sondern zum Beispiel auch Elektromobile oder Elektrorollstühle usw.
Je mehr Geräte in der häuslichen Pflege benötigt werden, umso höher ist der Stromverbrauch, den die Patienten zu bezahlen haben. Die wenigsten Krankenkassen klären ihre Patienten jedoch darüber auf, welche Ansprüche sie haben.
Fazit: Die meisten Patienten und Pflegebedürftigen bezahlen ihren erhöhten Strombedarf unnötigerweise selbst.
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