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Wie erfolgt die Stromkostenerstattung für Hilfsmittel?
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bet | 4/7 | Sana | 07.05.2021 | Hajmi | 21,92 Kb. | | #14350 |
Wie erfolgt die Stromkostenerstattung für Hilfsmittel?
Leider gibt es von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedliche Regelungen. Es gibt Krankenkassen, die ein eigenes Formular haben, bei anderen reicht ein formloser Antrag. Die einen Krankenkassen bezahlen eine Pauschale, bei anderen wird nach Verbrauch abgerechnet. Es bleibt nichts anderes übrig, als bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, wie die Regelungen sind.
Wie werden die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel berechnet?
Wieviel Stunden am Tag wird dasGerät mit Strom betrieben?
Die Stromkosten für elektrisch betrieben Hilfsmittel lassen sich einfach berechnen. Folgende Daten werden benötigt:
Wieviel Watt benötigt das Gerät pro Stunde (steht in der Betriebsanleitung oder auf dem Etikett am Gerät)
Wieviel Tage im Jahr läuft das Gerät
Wieviel bezahlen Sie für ein Kilowatt Strom (steht auf Ihrer Stromrechnung)
Ein Beispiel:
Die Rechnung lautet dann
8 Stunden x 300 Watt x 365 Tage x 0,25 Euro/Kilowatt
1000 (1.000 Watt = 1 Kilowatt)
Herr Mustermann hat somit für das Hilfsmittel einen Mehraufwand für Strom von jährlich 219 €uro. Das ist ein beachtlicher Betrag (für nur 1 Gerät!!), der geltend gemacht werden sollte. Wer mehrere Geräte hat, muss für jedes Gerät eine Aufstellung machen.Wie müssen die erhöhten Stromkosten bei der Krankenkasse eingereicht werden?Wie bereits gesagt, wird das Prozedere von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt. Hat Ihre Krankenkasse keinen Vordruck, können Sie die Kostenaufstellung mit einem formlosen Schreiben an die Krankenkasse schicken.
Eine Kopie der Stromkostenabrechnung ist beizulegen, damit die Krankenkasse die Richtigkeit der Stromkosten nachprüfen kann.
Für Krankenkassen, denen ein formloses Anschreiben reicht, habe ich einen Musterbrief zur Beantragung der Stromkosten verfasst.
Autor Otto Beier
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