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Was tun, wenn man von der Stromkostenerstattung nichts wusste?
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bet | 3/7 | Sana | 07.05.2021 | Hajmi | 21,92 Kb. | | #14350 |
Was tun, wenn man von der Stromkostenerstattung nichts wusste?
Sie wußten nicht, dass die Krankenkasse für die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel aufkommen muss? Dann haben Sie die Möglichkeit, bis zu 4 Jahre rückwirkend die Stromkosten geltend zu machen (Verjährungsfrist).
Für welche Hilfsmittel muss die Kasse die Stromkosten bezahlen?
Alle Hilfsmittel die Strom benötigen, wie zum Beispiel:
Absaugungsgeräte
Beatmungsgeräte
Elektromobile
Elektrorollstühle
E-Scooter
Hausnotrufsysteme
Hilfsantriebe für Rollstühle
Inhalatoren
Konzentrator
Lifter
Luftbefeuchter
Monitore
Pulsoxymeter
Seniorenmobile
Wechseldruckmatratzen
Anmerkung: Die Stromkosten für einen Treppenlift werden nicht übernommen. Ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel sondern wird nur mit einem Zuschuss über die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen unterstützt.
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