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Satzung Freie Wählergemeinschaft
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bet | 5/6 | Sana | 10.04.2017 | Hajmi | 80.5 Kb. | | #4096 |
Kassenprüfer
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Die Mitgliederversammlung wählt unter Anwendung der Vorschriften für die Wahl des Vostandes zwei Kassenprüfer. Diese dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.
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Die Kassenprüfer überprüfen die ordnungsgemäße Führung der Vereinskasse. Die Überprüfung findet einmal im Jahr statt, auf Antrag der Vorstandes oder 1/3 der Mitglieder auch öfter. Der Antrag hierzu ist schriftlich abzufassen und zu begründen. Wird hierbei die Kassenführung beanstandet, so muß der Vorstand innerhalb eines Monats eine Mitgliederversammlung einberufen.
§ 10
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