• Zweck des Vereins
  • Satzung Freie Wählergemeinschaft




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    Satzung



    Freie Wählergemeinschaft

    Tegernheim



    Stand : 10.04.2017

    § 1

    Name und Sitz des Vereins




    1. Der Name des Vereins ist „Freie Wählergemeinschaft Tegernheim“; die Kurzform lautet „FWG Tegernheim“.




    1. Der Sitz des Vereins ist Tegernheim, Landkreis Regensburg, Anschrift die des Vereinsvorsitzenden.




    1. Der Verein bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit seiner freiheitlichen demokratischen Ordnung und zur bayerischen Verfassung.




    1. Der Verein ist Mitglied im Kreisverband Regensburg – Land der Freien Wähler.



    § 2

    Zweck des Vereins




    1. Zweck der Freien Wählergemeinschaft Tegernheim ist die Gestaltung oder Mitgestaltung der Gemeindepolitik nach ihrem Programm durch jede Art von Mitwirkung ihrer Mitglieder in der Gemeinde Tegernheim im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.




    1. Um diese Aufgabe zu erfüllen nimmt der Verein nach Maßgabe der Gesetze an den Gemeindewahlen teil.




    1. Der Verein erstrebt keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse ausschließlich zu satzungsmäßigen Zwecken.




    1. Der Verein nimmt nach Maßgabe der Satzung des Kreisverbandes Regensburg – Land der Freien Wähler an dessen Aktivitäten und den Landkreiswahlen teil.



    § 3



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