• Für welche Hilfsmittel muss die Kasse die Stromkosten bezahlen
  • Hausnotrufsysteme
  • Wechseldruckmatratzen
  • Was tun, wenn man von der Stromkostenerstattung nichts wusste?




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    Sana07.05.2021
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    Was tun, wenn man von der Stromkostenerstattung nichts wusste?



    Sie wußten nicht, dass die Krankenkasse für die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel aufkommen muss? Dann haben Sie die Möglichkeit, bis zu 4 Jahre rückwirkend die Stromkosten geltend zu machen (Verjährungsfrist). 

     Für welche Hilfsmittel muss die Kasse die Stromkosten bezahlen?



    Alle Hilfsmittel die Strom benötigen, wie zum Beispiel:

    • Absaugungsgeräte

    • Beatmungsgeräte

    • Elektromobile

    • Elektrorollstühle

    • E-Scooter

    • Hausnotrufsysteme

    • Hilfsantriebe für Rollstühle

    • Inhalatoren

    • Konzentrator

    • Lifter

    • Luftbefeuchter

    • Monitore

    • Pulsoxymeter

    • Seniorenmobile

    • Wechseldruckmatratzen



    Anmerkung: Die Stromkosten für einen Treppenlift werden nicht übernommen. Ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel sondern wird nur mit einem Zuschuss über die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen unterstützt.


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