Landkreis Freising
Antrag auf Befreiung von der Biotonne
(Bitte bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen)
Antragsteller (Bewohner des Grundstücks - Eigentümer oder Mieter)
Vor- und Zuname:
Anschrift: .
PLZ/Ort/Ortsteil:
Name und Anschrift des Grundstückseigentümers (bei Mietobjekt):
Hiermit beantrage ich die Befreiung vom Benutzungszwang von der Biotonne nach
§ 6 Abs. 5 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Freising.
Ich verpflichte mich, die im Haushalt anfallenden kompostierbaren Abfälle zu kompostieren und den Kompost auf dem angegebenen Grundstück auszubringen.
Das Grundstück verfügt über folgende Gesamtfläche: m²
Die zur Ausbringung des Komposts vorhandene Gartenfläche beträgt m²
In dem Anwesen sind Personen gemeldet (Anzahl).
Zur Kontrolle einer ordnungsgemäßen Kompostierung auf dem angegeben Grundstück verpflichte ich mich, zuständigen Beauftragten des Landratsamtes/der Gemeindeverwaltung das Betreten des Grundstücks zu gestatten.
Die Gebühr für die Genehmigung Ihres Antrags beträgt derzeit 30,00 € und wird dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
Mit Fragen zur Befreiung wenden Sie sich bitte an das Landratsamt, Tel. 08161/600-415.
Der Antragsteller hat die unten angefügten Hinweise zur Kompostierung und zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Kenntnis genommen.
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Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Unterschrift Eigentümer
Stellungnahme der Gemeindeverwaltung:
Die vorstehenden Angaben über das Grundstück und die Anzahl der Bewohner werden bestätigt.
Die Befreiung von der Biotonne wird
☐ befürwortet ☐ wegen ungenügender Gartenfläche
nicht befürwortet.
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