§/Artikel/Anlage Anl. 4 Inkrafttretensdatum




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3. Qualitätsklasse B

Landschaftsbau und Landschaftspflege sowie Rekultivierungsschicht auf Deponien

Für die Herstellung einer Rekultivierungsschicht im Rahmen dieser Anwendungsbereiche ist in der Kennzeichnung eine Aufbringungsmengenempfehlung von maximal 200 t TM/ha innerhalb von zehn Jahren aufzunehmen. Weiters ist ein Hinweis anzubringen, dass auch durch Kompostanwendung zur Pflege dieser Schicht die Maximalmenge von 200 t TM/ha innerhalb von zehn Jahren nicht überschritten werden darf und nach diesen zehn Jahren Kompost nur mehr zur Pflege der Rekultivierungsschicht aufgebracht werden darf (zB „Im Rahmen der Herstellung einer Rekultivierungsschicht dürfen innerhalb von zehn Jahren nicht mehr als 200 t TM pro ha aufgebracht werden. Im Anschluss an diese zehn Jahre darf Kompost nur mehr zur Pflege der Rekultivierungsschicht aufgebracht werden.“).

Für die Pflege einer vegetationsfähigen Oberbodenschicht für diese Anwendungsbereiche muss in der Kennzeichnung eine Aufbringungsmengenempfehlung von maximal 20 t TM/ha innerhalb von drei Jahren aufgenommen werden.





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