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(3) Der konstante NAV pro Anteil eines LVNAV-Geldmarktfonds wird mindestens einmal täglich berechnet
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bet | 36/49 | Sana | 09.06.2021 | Hajmi | 114,64 Kb. | | #14854 |
(3) Der konstante NAV pro Anteil eines LVNAV-Geldmarktfonds wird mindestens einmal täglich berechnet.
(4) Die Differenz zwischen dem konstanten NAV pro Anteil und dem gemäß Artikel 30 berechneten NAV pro Anteil wird beobachtet und täglich im öffentlichen Bereich der Website des Geldmarktfonds veröffentlicht.
Artikel 33
Ausgabe- und Rücknahmekurs
(1) Der Kurs, zu dem die Anteile eines Geldmarktfonds ausgegeben oder zurückgenommen werden, ist ungeachtet zulässiger Entgelte oder Gebühren, die im Prospekt des Geldmarktfonds angegeben sind, gleich seinem NAV pro Anteil.
(2) Abweichend von Absatz 1
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