sowie zur Zuständigkeit bezüglich der Leistungsgewährung
- Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung werden definiert als Anpassung der konkreten Wohnumgebung an die Bedürfnisse des behinderten Menschen, die in einer anderen Wohnumgebung nicht notwendig wären (z. B. Treppenlifter, Aufzüge, Umbauten in Küche bzw. Bad, Veränderungen der Wohn- bzw. Gebäudesubstanz, oder der Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe).
- Hilfsmittel sind all die Gegenstände, die bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können bzw. nicht funktionslos werden und grundsätzlich in jeder Wohnumgebung in gleicher Weise und mit im Wesentlichen unveränderter Ausführung benötigt werden und einsatzbereit sind.
Die Befestigung an Wand bzw. Decke spielt keine Rolle. So kann ein Gegenstand auch dann ein Hilfsmittel sein, wenn dieser bei einem Wohnungswechsel ohne wesentliche verbleibende Folgen ausgebaut und mit vertretbarem Anpassungsaufwand in eine neue Wohnung wieder eingebaut werden kann.
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