sowie zur Zuständigkeit bezüglich der Leistungsgewährung




Download 99 Kb.
bet15/17
Sana27.07.2021
Hajmi99 Kb.
#16169
1   ...   9   10   11   12   13   14   15   16   17
sowie zur Zuständigkeit bezüglich der Leistungsgewährung

- Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung werden definiert als Anpassung der konkreten Wohnumgebung an die Bedürf­nisse des behinderten Menschen, die in einer anderen Wohn­umgebung nicht notwendig wären (z. B. Treppenlifter, Aufzüge, Umbauten in Küche bzw. Bad, Verän­derungen der Wohn- bzw. Gebäudesubstanz, oder der Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe).


- Hilfsmittel sind all die Gegenstände, die bei einem Wohnungswechsel mit­genommen werden können bzw. nicht funktionslos werden und grundsätzlich in jeder Wohnum­ge­bung in gleicher Weise und mit im Wesentlichen unver­än­derter Ausführung benötigt werden und einsatzbereit sind.
Die Befestigung an Wand bzw. Decke spielt keine Rolle. So kann ein Gegen­stand auch dann ein Hilfsmittel sein, wenn dieser bei einem Wohnungs­wech­sel ohne wesentliche verblei­bende Folgen ausgebaut und mit vertret­barem Anpassungs­aufwand in eine neue Wohnung wieder eingebaut werden kann.

04.03.2014
l

16.10.2008

LSG Nordrhein-Westfalen,
Az.: L 16 B 60/08 KR




Download 99 Kb.
1   ...   9   10   11   12   13   14   15   16   17




Download 99 Kb.

Bosh sahifa
Aloqalar

    Bosh sahifa



sowie zur Zuständigkeit bezüglich der Leistungsgewährung

Download 99 Kb.