Leistungsantrag an die Krankenkasse gilt nach 3 Wochen ohne Reaktion als genehmigt




Download 99 Kb.
bet12/17
Sana27.07.2021
Hajmi99 Kb.
#16169
1   ...   9   10   11   12   13   14   15   16   17
Leistungsantrag an die Krankenkasse gilt nach 3 Wochen ohne Reaktion als genehmigt

Wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Leistungen gestellt, die grundsätz­lich in das Leistungsspektrum der Krankenkasse gehören, muss diese inner­halb von 3 Wochen auf den Antrag reagieren. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und die Krankenkasse muss die Kosten erstatten, die dem*der Versicherten entstanden sind bzw. entstehen, wenn er*sie sich die Leistun­g(en) selbstbeschafft (hat).


Bei dauerhaften Leistungen (z. B. Therapien) gilt dies so lange, bis die fiktive Genehmigung zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder sich durch Zeitablauf auf andere Weise erledigt hat. So hat sich z. B. eine fingierte Genehmigung auf andere Weise erledigt, wenn die ursprünglich behandlungsbedürftige Krankheit nach ärztlicher, dem Betroffenen bekannter Einschätzung vollständig geheilt ist.

07.09.2016,

ergänzt am 17.05.2017 und am 26.06.2020



03.06.2014

SG München,

Az.: S 28 KR 757/13



Download 99 Kb.
1   ...   9   10   11   12   13   14   15   16   17




Download 99 Kb.

Bosh sahifa
Aloqalar

    Bosh sahifa



Leistungsantrag an die Krankenkasse gilt nach 3 Wochen ohne Reaktion als genehmigt

Download 99 Kb.