Hilfsmittel“, die für Menschen mit Behinderung interessant sein können (Letzte Bearbeitung: 16. 07. 2021) Datum




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Genehmigung von Hilfsmitteln

Ein Hilfsmittel gilt dann als genehmigt bzw. muss finanziert werden, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von 3 Wochen (bei Einholung eines Gutach­tens: innerhalb von 5 Wochen) über den entsprechenden Antrag entscheidet (= Genehmigungsfiktion).


Dies gilt auch dann,

- wenn die Krankenkasse dem/der Antragsteller/in nicht innerhalb von 3 Wochen nach Antragstellung mitteilt, dass sie beabsichtigt, eine Stellung­nahme des MDK einzuholen,

- wenn die Krankenkasse in dieser Frist um die Einreichung weiterer Unter­lagen bittet, aber nicht deutlich macht, dass die Entscheidung nicht fristge­recht erfolgen kann, wenn die Unterlagen nicht eingereicht werden,

- wenn das beantragte Hilfsmittel über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht, aber nicht offensichtlich außerhalb des Leistungs­katalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.



06.10.2016

ergänzt am 26.06.2020



08.03.2016

BSG in Kassel,
Az.: B 1 KR 25/15 R


ACHTUNG: Diese Entscheidung gilt nach dem Urteil vom 15.03.2018 nur für bestimmte Hilfs- und Heilmittel. Nach dem Urteil vom 26.05.2020 muss die
Krankenkasse nur noch Kosten erstatten und der Erhalt eines Bescheides hebt die Genehmigungsfiktion wieder auf.




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Hilfsmittel“, die für Menschen mit Behinderung interessant sein können (Letzte Bearbeitung: 16. 07. 2021) Datum

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