Genehmigung von Hilfsmitteln
Ein Hilfsmittel gilt dann als genehmigt bzw. muss finanziert werden, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von 3 Wochen (bei Einholung eines Gutachtens: innerhalb von 5 Wochen) über den entsprechenden Antrag entscheidet (= Genehmigungsfiktion).
Dies gilt auch dann,
- wenn die Krankenkasse dem/der Antragsteller/in nicht innerhalb von 3 Wochen nach Antragstellung mitteilt, dass sie beabsichtigt, eine Stellungnahme des MDK einzuholen,
- wenn die Krankenkasse in dieser Frist um die Einreichung weiterer Unterlagen bittet, aber nicht deutlich macht, dass die Entscheidung nicht fristgerecht erfolgen kann, wenn die Unterlagen nicht eingereicht werden,
- wenn das beantragte Hilfsmittel über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht, aber nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
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