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Hilfsmittel“, die für Menschen mit Behinderung interessant sein können (Letzte Bearbeitung: 16. 07. 2021) Datum
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bet | 10/17 | Sana | 27.07.2021 | Hajmi | 99 Kb. | | #16169 |
Genehmigung von Hilfsmitteln
Die Genehmigungsfiktion (siehe Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.03.2016) tritt auch dann ein, wenn das beantragte Hilfsmittel nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt. Obwohl die GKV nur dazu verpflichtet ist, notwendige Leistungen zum Ausgleich einer Behinderung zu erbringen, gilt die Genehmigungsfiktion auch für Hilfsmittel, die mehr leisten. Eine Genehmigungsfiktion ist ein rechtmäßig begünstigender Verwaltungsakt und kann nicht so einfach widerrufen werden. Sie kann insbesondere dann nicht widerrufen werden, wenn sich die behinderte Person das Hilfsmittel aus eigenen Vermögen beschafft hat und es nur mit finanziellen Einbußen wieder verkaufen könnte. Da es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde, wohlhabende Menschen (die das Hilfsmittel vorfinanzieren können) zu bevorzugen, kann die Genehmigungsfiktion auch gegenüber mittellosen Versicherten nicht ohne weiteres widerrufen werden.
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26.01.2017
ergänzt am 26.06.2020
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21.06.2016
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SG Aachen,
Az.: S 13 KR 292/14
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ACHTUNG: Diese Entscheidung gilt nach dem Urteil vom 15.03.2018 nur für bestimmte Hilfs- und Heilmittel. Nach dem Urteil vom 26.05.2020 muss die
Krankenkasse nur noch Kosten erstatten und der Erhalt eines Bescheides hebt die Genehmigungsfiktion wieder auf.
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