Genehmigungsfiktion
Eine Krankenkasse kann das Eintreten einer Genehmigungsfiktion (= Bewilligung einer Leistung wegen verspäteter Entscheidung der Krankenkasse) nur dann aufhalten, wenn die Krankenkasse einen Grund für eine verspätete Entscheidung benennt und den genauen Tag einer voraussichtlichen Entscheidung angibt. Diese Vorgehensweise kann die Krankenkasse mehrmals wiederholen.
Tritt die Genehmigungsfiktion in Kraft, muss die Krankenkasse die beantragte Leistung bzw. das beantragte Hilfsmittel entweder finanzieren oder die Kosten dafür erstatten.
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