Genehmigungsfiktion gilt nur (noch) für bestimmte Hilfsmittel




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Genehmigungsfiktion gilt nur (noch) für bestimmte Hilfsmittel

Die Genehmigungsfiktion, nach der ein Hilfsmittel als bewilligt gilt, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von 3 Wochen (oder bei Einschal­tung eines Gutachters innerhalb von 5 Wochen) über den Antrag ent­schieden hat, gilt nur (noch) für Hilfsmittel, die der Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung dienen, und für Hilfsmittel, die zur Erfüllung eines festgelegten Therapieplans erforderlich sind.

Die Genehmigungsfiktion gilt nicht (mehr) für Hilfsmittel, die eine Teilhabebeeinträchtigung ausgleichen (z.B. für Rollstühle).

https://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/38007/Drei-Wochen-Frist-f%C3%BCr-Antr%C3%A4ge-auf-Hilfsmittel-gekippt.htm


14.06.2018,

ergänzt am 26.06.2020



23.10.2017


Bayerisches LSG,
Az.: L 4 KR 349/17





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