Genehmigungsfiktion gilt nur (noch) für bestimmte Hilfsmittel
Die Genehmigungsfiktion, nach der ein Hilfsmittel als bewilligt gilt, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von 3 Wochen (oder bei Einschaltung eines Gutachters innerhalb von 5 Wochen) über den Antrag entschieden hat, gilt nur (noch) für Hilfsmittel, die der Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung dienen, und für Hilfsmittel, die zur Erfüllung eines festgelegten Therapieplans erforderlich sind.
Die Genehmigungsfiktion gilt nicht (mehr) für Hilfsmittel, die eine Teilhabebeeinträchtigung ausgleichen (z.B. für Rollstühle).
https://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/38007/Drei-Wochen-Frist-f%C3%BCr-Antr%C3%A4ge-auf-Hilfsmittel-gekippt.htm
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