Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Kranken­ver­sicherung ist nicht bindend




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Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Kranken­ver­sicherung ist nicht bindend
Das Hilfsmittelverzeichnis hat keinen verbindlichen oder end­gültigen Charakter, sondern soll nur einen Überblick. Wenn ein bestimmtes Produkt nicht im Hilfsmittelverzeichnis zu finden ist, so ist dies kein hinreichender Grund, die Kostenübernahme abzulehnen.
Zur Abgrenzung von einem Hilfsmittel gegenüber einem Ge­brauchs­gegen­stand des täglichen Lebens wurde ein weite­res Mal klargestellt, dass Gegen­stände oder Geräte dann keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind, wenn sie speziell für kranke bzw. behinderte Menschen konzipiert wur­den und ausnahmslos oder überwiegend von dieser Personen­gruppe benutzt werden.

04.03.2014
l

03.08.2006

BSG in Kassel,
Az.: B 3 KR 25/05 R





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