Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht bindend
Das Hilfsmittelverzeichnis hat keinen verbindlichen oder endgültigen Charakter, sondern soll nur einen Überblick. Wenn ein bestimmtes Produkt nicht im Hilfsmittelverzeichnis zu finden ist, so ist dies kein hinreichender Grund, die Kostenübernahme abzulehnen.
Zur Abgrenzung von einem Hilfsmittel gegenüber einem Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens wurde ein weiteres Mal klargestellt, dass Gegenstände oder Geräte dann keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind, wenn sie speziell für kranke bzw. behinderte Menschen konzipiert wurden und ausnahmslos oder überwiegend von dieser Personengruppe benutzt werden.
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