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    Position des VCI zur Einführung einer Neuheitsschonfrist im Patentrecht
    (Zusammenfassung)


      • Die Einführung einer Neuheitsschonfrist in Deutschland oder Europa ist nach Ansicht des VCI nicht erforderlich, da sich das bestehende deutsche/europäische Patentrecht bewährt hat und für die erforderliche Rechtssicherheit sorgt.

      • Eine Neuheitsschonfrist würde ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit verursachen und damit innovationshemmend wirken.

      • Die Einführung einer Neuheitsschonfrist würde das IP-Management gerade auch für KMU und Universitäten/Forschungseinrichtungen erschweren.

      • Von den fünf Ländern/Gebieten mit der höchsten Zahl von Patentanmeldungen (China, Europa, Japan, Korea, USA), verfügen nur drei über Regelungen zur Neuheitsschonfrist.

      • Die Ergebnisse der Tegernsee-Konsultation belegen, dass Neuheitsschonfristen in den betreffenden Ländern nur in seltenen Ausnahmefällen genutzt werden. Solche Ausnahmefälle können jedoch nicht Grund für weitreichende Gesetzesänderungen wie die Einführung einer Neuheitsschonfrist sein.

      • Die Einführung einer Neuheitsschonfrist allein in Deutschland oder Europa würde zu einer weiteren Fragmentierung des Patentrechts führen und damit die Komplexität erhöhen und die Rechtsunsicherheit für die Nutzer des Patentsystems verschärfen.

      • Auch eine internationale Harmonierung der Regelungen zur Neuheitsschonfrist würde diese Rechtsunsicherheit nicht beseitigen. Es böte sich jedoch die Chance zusätzliche Probleme, die aus der weltweit unterschiedlichen Ausgestaltung der Neuheitsschonfrist resultieren, zu verringern. Die Neuheitsschonfrist sollte daher nur im Rahmen einer internationalen Harmonisierung des Patentrechts diskutiert werden.

      • Bilaterale Harmonisierungsbemühungen, beispielsweise im Rahmen der TTIP-Verhandlungen, sind abzulehnen, da diese gerade nicht in einer internationalen Harmonisierung münden würden.


    Ansprechpartner
    _____________________________________________________________________________


    RA Marcel Kouskoutis, LL.M.

    Verband der Chemischen Industrie e.V.

    Mainzer Landstr. 55

    60329 Frankfurt am Main

    Telefon: 069 2556-1511

    E-Mail: kouskoutis@vci.de





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