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Fälligkeit und ZahlungBog'liq Buchungsformularc.
Fälligkeit und Zahlung
Die jeweilige Gebühr (Präsenzkurs- und/oder Prüfungsgebühr) ist zu dem in der
Rechnung genannten Zeitpunkt vollständig zur Zahlung fällig.
Die jeweilige Kursgebühr von Fernkursen ist in Teilzahlungen jeweils für
einen Zeitabschnitt von drei (3) Monaten zu entrichten. Die erste Teilzahlung
ist zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Alle folgenden
Teilzahlungen sind je nach Anzahl der Kursmonate am jeweils Ersten des 4., 7.,
10., 13., 16., 19. und 22. Kursmonats fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit
der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des
Goethe-Instituts. Dem Kursteilnehmer bleibt es unbenommen, die Gesamtkurs-
gebühr nach Zugang der Rechnung in einer einzigen Zahlung zu leisten.
Etwaige mit der Zahlung der Kursgebühr anfallende Gebühren des Kreditins-
tituts des Kursteilnehmers gehen zu seinen ihren Lasten. Das Goethe-Institut
erhebt keine gesonderten Transaktionsgebühren.
Ein Kurs oder eine Prüfung kann nicht begonnen oder fortgesetzt werden,
sofern die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten worden sind. In
diesem Fall ist das Goethe-Institut bei Präsenzkursen berechtigt, den Kursplatz
anderweitig zu vergeben.
d.
Leistungsumfang
In den Kursgebühren sind die Kursteilnahme je nach Kursart, die Korrektur und
Kommentierung von Aufgaben und Tests innerhalb des jeweiligen Kurses, die
fachliche Betreuung sowie die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen, bei
Kursen in Region Deutschland und Fernkursen zusätzlich das Kursmaterial und
gegebenenfalls dessen Versand an den Kursteilnehmer enthalten.
Die Prüfungsgebühren enthalten die Ausstellung eines Zeugnisses.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen.
e.
Unterkunft bei Präsenzkursen für Erwachsene (Region Deutschland)
Das Goethe-Institut vermietet auf Wunsch für die Dauer eines gebuchten
Präsenzkurses möblierte Unterkünfte oder vermittelt Unterkünfte anderer
Vermieter. Die Art der Unterkunft wird im Angebot beschrieben, eine vorherige
Besichtigung ist nicht möglich.
Die Unterkünfte werden nur kursweise zum vorübergehenden Gebrauch ver-
mietet. Der Tag des Einzugs ist der publizierte Anreisetag, der Tag des Auszugs
ist der publizierte Abreisetag. Der Mietvertrag endet zum Abreisetag, ohne dass
es einer Kündigung bedarf. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach
Ablauf der Mietzeit fort, wird das Mietverhältnis dadurch nicht verlängert.
Die Übernachtung von Gästen des Kursteilnehmers bedarf der ausdrücklichen
Zustimmung des Vermieters, die bei berechtigtem Interesse des Kursteilneh-
mers erteilt wird.
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