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Der Kursteilnehmer darf die Mieträume ausschließlich
zu Wohnzwecken nach
Maßgabe der Hausordnung nutzen. Veränderung an und in den Mieträumen
dürfen nicht vorgenommen werden. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich,
die Mieträume ordnungsgemäß zu reinigen, zu lüften
und zu beheizen sowie
mitvermietete Anlagen und Einrichtungen schonend zu behandeln. Der
Kursteilnehmer hat Schäden an den Mieträumen, am Gebäude sowie an den
zum Gebäude oder Grundstück gehörenden Einrichtungen und Anlagen dem
Goethe-Institut unverzüglich anzuzeigen und auf
eigene Kosten zu beseitigen,
wenn er den Schaden durch Vernachlässigung der Obhutspflicht oder in sonsti-
ger Weise verschuldet hat.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses beziehungsweise bei seinem Auszug hat
der Kursteilnehmer die Mieträume in sauberem
Zustand und mit allen ausge-
händigten Schlüsseln zurückzugeben.
f.
Pflichten der Kurs- und Prüfungsteilnehmer
Der Teilnehmer an einem Präsenzkurs
•
hat selbst und auf eigene Kosten Sorge zu tragen, dass sein Aufenthalt
am Kursort rechtmäßig ist und er die/das etwaig
erforderliche Einreise-
und Aufenthaltsgenehmigung/Visum besitzt.
•
ist für den Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausrat-
versicherung selbst verantwortlich.
•
ist
verpflichtet, die an den Kursorten geltende Kurs- und Hausordnung
einzuhalten.
Der Teilnehmer an einem Fernkurs
•
hat selbst Sorge zu tragen, dass er die für
die Teilnahme am Kurs
erforderlichen und im Angebot genannten technischen Voraussetzungen
erfüllt.
•
darf die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten zu Lern- und/oder
Testplattformen des Goethe-Instituts nicht veröffentlichen oder Dritten
zugänglich machen.
Die Pflichten des Prüfungsteilnehmers ergeben sich aus der Prüfungsordnung
in der jeweils gültigen Fassung.