|
Sprachkurse Erwachsene Webshop Fernabsatz 08 eu roW. inddBog'liq Buchungsformularg.
Urheberrecht
Sämtliches Kurs- und Prüfungsmaterial (Texte, Übungen, Testfragen, Lösungen,
Bilder, Programmcodes, Videos und sonstige Inhalte) ist urheberrechtlich
geschützt. Den Kursteilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch im Rahmen der
Kursteilnahme eingeräumt.
Es ist Kursteilnehmern insbesondere nicht gestattet, Kurs- oder Prüfungsma-
terial – auch auszugsweise – für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu
machen beziehungsweise weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke
entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, weiterzuverkaufen oder für
kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzei-
chen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Verstöße gegen das
Urheberrecht können strafrechtlich verfolgt werden.
h.
Kündigung
(1)
Fernkurse
Es gilt die im Rahmen der Produktbeschreibung angegebene Laufzeit des
jeweils gewählten Kurses.
Unbeschadet Ihres gesetzlichen Widerrufsrechts gilt Folgendes:
Sie können ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halb-
jahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des
ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das
Recht des Goethe-Instituts und des Kursteilnehmers, den Vertrag aus wichtigem
Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
(2) Gefährdung des Kindeswohls bei Kinder- und Jugendkursen
Das Goethe-Institut ist berechtigt, den Kurs vorzeitig und ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer eine
unmittelbare Gefährdung des Wohls des Kindes bzw. des jugendlichen Teilneh-
mers angenommen werden kann, die im Wege einer Einzelbetreuung beseitigt
werden kann, die das Goethe-Institut nicht leisten kann.
Das Goethe-Institut haftet nicht für etwaige durch die Kündigung verursach-
te Schäden, es sei denn diese resultieren aus einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Handlung des Goethe-Instituts. Die Bestimmungen der Ziffer 10
bleiben unberührt.
|
| |