• (2) Gefährdung des Kindeswohls bei Kinder- und Jugendkursen
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    Urheberrecht
    Sämtliches Kurs- und Prüfungsmaterial (Texte, Übungen, Testfragen, Lösungen, 
    Bilder, Programmcodes, Videos und sonstige Inhalte) ist urheberrechtlich 
    geschützt. Den Kursteilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht 
    übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch im Rahmen der 
    Kursteilnahme eingeräumt. 
    Es ist Kursteilnehmern insbesondere nicht gestattet, Kurs- oder Prüfungsma-
    terial – auch auszugsweise – für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu 
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    kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzei-
    chen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Verstöße gegen das 
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    h.
    Kündigung
    (1)
    Fernkurse
    Es gilt die im Rahmen der Produktbeschreibung angegebene Laufzeit des 
    jeweils gewählten Kurses. 
    Unbeschadet Ihres gesetzlichen Widerrufsrechts gilt Folgendes: 
    Sie können ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halb-
    jahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des 
    ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das 
    Recht des Goethe-Instituts und des Kursteilnehmers, den Vertrag aus wichtigem 
    Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
    (2) Gefährdung des Kindeswohls bei Kinder- und Jugendkursen 
    Das Goethe-Institut ist berechtigt, den Kurs vorzeitig und ohne Einhaltung einer 
    Kündigungsfrist zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer eine 
    unmittelbare Gefährdung des Wohls des Kindes bzw. des jugendlichen Teilneh-
    mers angenommen werden kann, die im Wege einer Einzelbetreuung beseitigt 
    werden kann, die das Goethe-Institut nicht leisten kann. 
    Das Goethe-Institut haftet nicht für etwaige durch die Kündigung verursach-
    te Schäden, es sei denn diese resultieren aus einer vorsätzlichen oder grob 
    fahrlässigen Handlung des Goethe-Instituts. Die Bestimmungen der Ziffer 10 
    bleiben unberührt.

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