• Kostenbeitrag bei Rücktritt
  • (3) Verletzung von Verhaltenspflichten




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    Buchungsformular

    (3) Verletzung von Verhaltenspflichten 
    Das Goethe-Institut ist berechtigt, den Kurs im Falle eines schwerwiegenden 
    Fehlverhaltens des Teilnehmers vorzeitig und ohne Einhaltung einer Kündi-
    gungsfrist zu kündigen. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten ist insbesondere 
    bei Mobbing, Drogenmissbrauch, aggressivem Verhalten gegenüber einem 
    anderen Teilnehmer oder einer anderen Teilnehmerin und bei sexueller Beläs-
    tigung anzunehmen. 
    Der Kurs- beziehungsweise Prüfungsteilnehmer kann von der Buchung gemäß 
    nachfolgenden Bedingungen in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) 
    zurücktreten:
    Kostenbeitrag bei Rücktritt 
    Rücktritt… 
    Präsenzkurse außerhalb Präsenzkurse in 
    Prüfungen 
    Deutschlands Deutschland
    bis zu 4 Wochen 10 % der Kursgebühr 
    160 € 
    100 % der
    vor Beginn 
    Prüfungs - 
    gebühr
    bis zu 1 Woche 
    20 % der Kursgebühr 
    30 % der 
    100 % der
    vor Beginn 
    Kursgebühr,
    Prüfungs - 
    mindestens 160 € gebühr
    bis zu 1 Tag 
    30 % der Kursgebühr 
    50 % der 
    100 % der
    vor Beginn 
    Kursgebühr,
    Prüfungs - 
    mindestens 160 € gebühr
    nach Beginn 
    100 % der Kursgebühr 
    100 % der 
    100 % der
    Kursgebühr 
    Prüfungs - 
    gebühr
    Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim 
    Goethe-Institut.
    Von gegebenenfalls gebuchten Unterkunftsleistungen kann der Kursteilnehmer 
    4 Wochen vor Kursbeginn kostenlos zurücktreten. Ein späterer Rücktritt ist aus-
    geschlossen. Die Miete muss – auch bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft 
    – in voller Höhe bezahlt werden, wenn uns für die gebuchte Mietzeit keine 
    Weitervermietung gelingt.
    Dem Kurs- beziehungsweise Prüfungsteilnehmer steht bei allen Umbuchungen 
    und Rücktritten jeweils der Nachweis frei, dass uns kein oder ein geringerer 
    Schaden entstanden ist. 
    Etwaige nationale gesetzliche Bestimmungen mit zwingendem Charakter blei-
    ben von der vorliegenden Klausel unberührt.

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