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Vertragsschluss außerhalb unserer WebseiteBog'liq Buchungsformularb.
Vertragsschluss außerhalb unserer Webseite
Für unsere Kurse und Prüfungen können Sie sich auch per Anmeldeformular
anmelden. Die Anmeldeformulare erhalten Sie beim Goethe-Institut vor Ort
oder via Internet. Welche Anmeldemöglichkeiten Ihnen konkret zu Verfügung
stehen, wird Ihnen im Anmeldeformular bzw. in der Produktbeschreibung im
Internet mitgeteilt.
(1)
Vertragsschluss per Fax oder Post
Soweit die jeweilige Anmeldemöglichkeit besteht, kann das ausgefüllte Anmel-
deformular per Fax oder Post an den jeweils im Anmeldeformular ausgewiese-
nen Antragsempfänger zurückgesendet werden.
Über die Teilnahme entscheidet das Goethe-Institut vor Ort. Die aktuellen Kurs-
bzw. Prüfungstermine und Anmeldefristen finden sich auf den Anmeldeformu-
laren bzw. bei der Produktbeschreibung im Internet. Berücksichtigt werden nur
die Anmeldungen, die form- und fristgerecht eingehen und sofern ausreichend
Plätze vorhanden sind. Dafür ist in der Regel die zeitliche Reihenfolge der
Anmeldung ausschlaggebend.
Die Entscheidung über die Teilnahme wird Ihnen innerhalb von fünf Tagen nach
Eingang des Anmeldeformulars bei uns in Textform mitgeteilt. Ein Anspruch auf
Teilnahme an dem Kurs bzw. an der Prüfung entsteht erst mit Erhalt der Zusa-
ge in Textform. Nicht zugelassene Teilnahmeinteressierte werden unverzüglich
über die Entscheidung in Textform unterrichtet.
(2) Vertragsschluss per E-Mail
Soweit die jeweilige Anmeldemöglichkeit besteht, kann das ausgefüllte An-
meldeformular per E-Mail an den jeweils im Anmeldeformular ausgewiesenen
Antragsempfänger zurückgesendet werden.
Mit Zusendung des ausgefüllten Anmeldeformulars unterbreiten Sie ein rechts-
verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über das Produkt. Die Entschei-
dung über die Teilnahme wird Ihnen innerhalb von fünf Tagen nach Eingang
des Anmeldeformulars bei uns in Textform mitgeteilt. Im Falle der Zulassung
kommt der Vertrag dadurch zustande. Ein Anspruch auf Teilnahme an dem Kurs
bzw. an der Prüfung entsteht erst mit Erhalt der Zusage in Textform. Nicht zu-
gelassene Teilnahmeinteressierte werden unverzüglich über die Entscheidung
in Textform unterrichtet.
Ziff. 2 b. (1) Abs. 2 gilt entsprechend.
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