Zusammenfassung, Konsequenzen für die Bioabfallwirtschaft




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Zusammenfassung, Konsequenzen für die Bioabfallwirtschaft

  • In Österreich endet die Verfütterung von Speiseresten an Nutztiere (ausgenommen Pelztiere) mit dem 30 April 2004 endgültig.

  • Es müssen alle möglichen Maßnahmen zur Verwertung von biogenen Abfällen getroffen werden, soweit sie ökologisch vorteilhaft, technisch möglich und finanziell im Vergleich zu anderen Verfahren nicht unverhältnismäßig sind. Im Falle der biogenen Abfälle ist die stoffliche Verwertung ökologisch vorteilhaft und somit der thermischen Verwertung vorzuziehen. Das bedeutet eine Verpflichtung zur Errichtung und Betrieb von Kompostierungs- und/oder Vergärungsanlagen für die Verwertung von biogenen Abfällen.

  • Aus den geltenden Rechtsnormen ergibt sich für die Gemeinden indirekt der gesetzliche Auftrag Sammelstellen, aber auch Verwertungsanlagen für biogene Abfälle zu errichten. Aus dem Verordnungstext ist allerdings keine direkte Verpflichtung zur so. „flächendeckenden (was immer das heißen soll) abzuleiten.

  • Längerfristig muss mit einer weiteren Verschärfung der Vorschriften gerechnet werden. Deshalb entschloss sich die Stadt Wien künftig nur pflanzliche Abfälle zu kompostieren (siehe auch Stichwort „Gartentonne). In der geplanten Biogasanlage sollen alle anderen organischen Abfälle behandelt werden (siehe auch Stichwort „Küchentonne).

  • Küchenabfälle aus privaten Haushalten, aber auch aus Gewerbebetrieben, gelangen höchstwahrscheinlich nach wie vor in die öffentliche Kanalisation. Dieser Sachverhalt widerspricht deutlich den gesetzlich definierten Regeln und ist alles andere als zufrieden stellend. Küchenabfälle sollten daher getrennt erfasst und einer entsprechenden Verwertung (Biogasanlage) zugeführt werden.

3. Wiener Bioabfallwirtschaft seit 1986

3.1 Prinzipien der Wiener Bioabfall- und Kompostwirtschaft Getrennte Sammlung:

Aufbauend auf der Erkenntnis, dass nur eine getrennte Bioabfallsammlung die Erzeugung vom schadstoffarmen Kompost ermöglicht, wurde 1986 der erste Modellversuch Biotonne gestartet. Das zunächst probeweise eingeführte Sammelsystem Biotonne wurde konsequent weiterentwickelt. Die gewonnenen Erfahrungen bildeten die wichtigsten Rahmenbedingungen und Ziele des damaligen Konzeptes. Dazu gehörten u.a.:


  • Das spezifische Aufkommen von für die Erzeugung von Qualitätskompost geeigneten Abfällen beträgt in locker bebauten Gebieten ca.100 kg/E.a., in dicht bebauten Stadtteilen max. 12 kg/E.a.

  • Die Qualität des Sammelmaterials in den Randbezirken ist unvergleichbar besser als in den innerstädtischen Bezirken.

  • Die Entleerung der Behälter soll in der Regel einmal wöchentlich erfolgen. In einigen Gebieten können die Entleerungsintervalle in den Wintermonaten verlängert werden.

  • Die Bemessung des Behältervolumens muss auf Grund individueller demographischer und sozialer Daten erfolgen. Eine Unter- aber auch eine Überbemessung hat negative Auswirkungen auf die Sammelqualität.

  • Die Öffentlichkeitsarbeit muss begleitend durchgeführt werden. Dabei muss dafür Sorge getragen werden, dass das Image des Bioabfalls positiv bleibt, z.B. durch die Gleichstellung der getrennten Sammlung mit dem Komposthaufen im eigenen Garten.

  • Die Richtlinien für getrennte Sammlung müssen genau und konsequent sein, die Empfehlungen über die zu sammelnden Stoffe sind restriktiv zu halten. Fleisch, Knochen, gekochte und flüssige Speisereste, sowie Reste von Milchprodukten bleiben von der Sammlung ausgeschlossen.


Katalog: umweltschutz -> abfall -> rtf

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