• Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung BGBl. 1996/164)
  • Verordnung über Qualitätsanforderungen an Komposte aus Abfällen (Kompostverordnung – BGBl 292/2001)




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    Verordnung über Qualitätsanforderungen an Komposte aus Abfällen (Kompostverordnung – BGBl 292/2001)

    Diese Verordnung regelt Qualitätsanforderungen an Komposte aus Abfällen insbesondere die Art und Herkunft der kompostierten Materialien, Gütekriterien für Komposte aus Abfällen, sowie Bestimmungen für das Inverkehrbringen von diesen Komposten. Der wesentliche Vorteil dieser Verordnung ist eine klare Abgrenzung der Komposte aus Abfällen vom Geltungsbereich des Düngemittelgesetzes, und das sogar dann, wenn Komposte aus Abfällen in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Bisher war diese Regelung äußerst ungenau und sogar widersprüchlich. Am Rande sei nur erwähnt, dass die Ausbringung von Abfällen und Abfallprodukten (wie z.B. Abfallkompost in der jetzigen Rechtsmeinung) in Länderkompetenz liegt. Dieser Bereich wird in den Bundesländern durch Bodenschutzgesetze geregelt. Wien hat kein solches Gesetz. Es ist jedoch klar, dass es nicht im Sinne einer modernen Bioabfallwirtschaft ist, Komposte als Abfall zu bezeichnen um sie auf landwirtschaftliche Flächen ausbringen zu dürfen.



    Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung BGBl. 1996/164)

    Im Hinblick auf die Wien betreffende Problematik wird auf § 5 Z 7 hingewiesen. Demnach ist künftig die Ablagerung von Abfällen, deren Anteil an organischem Kohlenstoff (TOC) mehr als fünf Masseprozent beträgt, verboten.

    Ausgenommen sind u.a. Abfälle aus mechanisch biologischer Vorbehandlung, die in gesonderten Bereichen auf einer Massenabfalldeponie abgelagert werden, sofern der aus der Trockensubstanz bestimmte Verbrennungswert (oberer Heizwert) dieser Abfälle weniger als 6.000 kJ/kg beträgt.


    Katalog: umweltschutz -> abfall -> rtf

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    Verordnung über Qualitätsanforderungen an Komposte aus Abfällen (Kompostverordnung – BGBl 292/2001)

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